Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für Nord- und Ostsee

Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie von 2008 ist die Umweltsäule der europäischen Meerespolitik. Saubere, gesunde und produktive Meere sowie deren biologische Vielfalt sollen langfristig bewahrt oder möglichst wieder hergestellt werden. Die Berichtsentwürfe zur Anfangsbewertung, zur Beschreibung eines guten Umweltzustands sowie zu den Umweltzielen für Nord- und Ostsee liegen vor.

Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt, erhalten und wiederhergestellt werden muss, mit dem obersten Ziel, die biologische Vielfalt zu bewahren und (…) Meere zur Verfügung zu haben, die sauber, gesund und produktiv sind.“…„Es ist offensichtlich, dass der Druck auf die natürlichen Ressourcen der Meere und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Meeresökosystems oft zu hoch sind und dass die Gemeinschaft ihre Belastungen der Meeresgewässer verringern muss, und zwar unabhängig davon, wo deren Auswirkungen spürbar werden.“ Mit diesen Begründungen gibt die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) die ersten wichtigen Ansätze zur Umsetzung vor. Die Richtlinie nennt als übergeordnetes Ziel, den guten Umweltzustand der europäischen Meere zu erhalten oder wieder herzustellen. Ein Ökosystem-Ansatz soll im Vordergrund stehen und das menschliche Handeln steuern. Eine nachhaltige Nutzung soll vorrangig angestrebt werden.
Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, diese Vorgaben bis 2020 für seine Meeresgewässer zu erreichen. Da die Meere keine Grenzen kennen, fordert die MSRL eine enge Kooperation aller Anrainer einer Meeresregion. Bei dieser Zusammenarbeit sind auch weitere Staaten der einmündenden Flusseinzugsgebiete einzubeziehen. Für die Koordinierung werden die bestehenden Meeresübereinkommen genutzt. Das OSPARÜbereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks übernimmt dies für die Meeresunterregion Nordsee. Für die Meeresregion Ostsee erfolgt die Zusammenarbeit über das Helsinki- Übereinkommen (HELCOM). Angelehnt an die bekannten Umsetzungsschritte der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist für die Meeresgewässer ein Aktionsplan mit konkreten Arbeitsschritten abzuarbeiten. Der verbindliche Zeitplan ist im Vergleich zur WRRL jedoch noch straffer gesetzt.
 
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Oliver Rabe



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 06/2012 (Juni 2012)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
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