Eine Stellungnahme der EU-Kommission vom Januar 2009, Anforderungen der Warenverkehrsfreiheit in der Deponieverordnung korrekt umzusetzen, machte eine Änderung der Deponieverordnung von 2009 erforderlich. Dem wurde durch die Neuaufnahme einer Gleichwertigkeitsklausel für den Nachweis der Eignung von Materialien, Komponenten und Systemen für Deponieabdichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU, der Türkei oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum nachgekommen.
Bisherige Vollzugserfahrungen in den Ländern zeigten weiteren Anpassungsbedarf. Daneben betreffen zahlreiche Änderungen überwiegend redaktionelle, klarstellende oder aktualisierende Anpassungen. Die Änderungsverordnung zur Deponieverordnung trat am 1. Dezember 2011 in Kraft. Weiterhin wird ein Ausblick auf weitere Änderungen der Deponieverordnung gegeben. Am 1. Dezember 2011 ist die „Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung“ – (DepV) [3] in Kraft getreten. Damit wurde ein längeres Verfahren abgeschlossen, das bereits mit einer Forderung der EU-Kommission nach einer einzigen Änderung schon bei der Entstehung der Deponieverordnung 2009 (DepV 2009) [3] begann. Dies war nicht die erste Änderung des deutschen Deponierechts – und wird auch nicht die letzte gewesen sein. Das Deponierecht unterlag seit der ersten Regelung im Merkblatt 3 der Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes 1969 ständigen fachlichen Entwicklungen, wurde inhaltlich konkreter – auch strenger – und mit der Zeit auf höherem Rechtsniveau angesiedelt. Das Merkblatt wurde erst in Verwaltungsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift Grundwasser 1990, die TA Abfall 1991 und die TA Siedlungsabfall 1993, weiterentwickelt, dann kamen Verordnungen, mit denen die europäische Deponierichtlinie umzusetzen war, wie die Abfallablagerungsverordnung 2001 und die Deponieverordnung 2002 sowie die Deponieverwertungsverordnung 2005, dazu. Im Jahr 2009 gelang es schließlich, das bis dahin auf diese drei Verwaltungsvorschriften und drei Verordnungen verteilte und dadurch mitunter schwer verständliche und nicht immer widerspruchsfreie Deponierecht in der Deponieverordnung 2009 (DepV 2009) [1] zusammenzufassen und zu vereinfachen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Karl Biedermann Dr.-Ing. Bernd Engelmann | |
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