Gesetzliche Grundlagen für die Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft
Derzeit wird das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgrund europäischer Vorgaben zu einem Kreislaufwirtschaftsgesetz novelliert. Der Schutz von Klima und Ressourcen wird hierbei insbesondere aufgrund der 5-stufigen Abfallhierarchie (1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling (stoffliche Verwertung von Abfällen), 4. sonstige Verwertung (z. B. energetisch), 5. Beseitigung) in den Mittelpunkt gestellt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau Rhea Thörner | |
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Optimisation of the aerobic maturation process of the MSW digestate on Montpellier ametyst plant
© European Compost Network ECN e.V. (6/2012)
Due to an increasing environmental pressure affecting regulation of waste treatment in developed countries, new solutions of collection, specific treatment and recycling of organic waste appear in many countries in order to lower the quantities of organic waste that directly sent towards land filling or incineration. The growing scarcity and increasing price of fossil energy leads towards the more and more systematic integration of an anaerobic digestion stage in the biological treatment of bio waste or mixed waste.
Further Authors:
O. Garone - Suez Environnement, CIRSEE, France
A. Sommain - Ametyst, SITA Méditerranée, France
Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Feldversuche zum Abbauverhalten von kompostierbaren Vorsammelhilfen in der technischen Kompostierung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Kompostierbare Vorsammelhilfen (zertifiziert nach EN 13432 und „OK Compost Home“) wurden zwei Versuchsmieten in „realitätsnahen“ Mengen zugesetzt, wobei eine theoretische Befüllung von 1 bis 1,2 kg Bioabfall pro Vorsammelhilfe erreicht wurde. Die Vorsammelhilfen fragmentierten bereits in den ersten beiden Rottewochen und verschwanden zwischen der zweiten und der vierten Woche in der Fraktion > 10 mm vollständig. Geringe Partikelanzahlen vom Typ der untersuchten Vorsammelhilfen konnten in der Fraktion 0,63 bis 0,2 mm in der Anlage 1 nach neun Wochen und in Anlage 2 nach zwölf Wochen nachgewiesen werden, wodurch gezeigt werden konnte, dass die untersuchten Vorsammelhilfen während der ordnungsgemäßen Kompostierung kaum zu Mikrokunststoffen fragmentiert.
Die Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im KrWG (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2022)
Zuständigkeiten, Optionen und Befugnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht
„Die Mischung macht‘s“ – Neues und Bekanntes zum Vermischungsverbot des § 9a KrWG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2021)
Im Rahmen der KrWG-Novelle 20201 ist das auf gefährliche Abfälle bezogene Vermischungsverbot des § 9Abs. 2KrWG a.F. in § 9a KrWG überführt und umweitere Regelungen ergänzt worden. Auch § 9a KrWG bezweckt grundsätzlich, die verschiedenen Kategorien von gefährlichen Abfällen auseinanderzuhalten und sie zugleich von anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien separiert zu lassen.