Regelmäßige Änderungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KOV) und die europäische Harmonisierung führen zu Anpassungsbedarf in Bilanzierungsprozessen. Aktuell sorgt die Verabschiedung der KoV V für neue Herausforderungen. Diese zeigen sich insbesondere bei der Netzkontenführung. Es stellt sich die Frage nach den zukünftig relevanten Themen, Bezugsgrößen und Fristen sowie dem effizientesten Umgang mit diesen. Auch wenn eine Abrechnung der Netzkonten aktuell kaum stattfindet, wird sich dies mit Einführung der KOV V zum 01.10.2012 ändern. Netzbetreiber (NB) wie Marktgebietsverantwortliche (MGV) müssen sich auf die neue Situation einstellen. Dabei soll weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Reduzierung von Netzkontoungleichgewichten durch die folgenden Punkte gelegt werden:
Verbesserung der Datenqualität
Verlässliche Datenübermittlung
Verbesserung der Prognose/Allokation bei Standardlastprofilen (SLP) der NB
Verminderung des Regelenergiebedarfs
| Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH | |
| Quelle: | GWF Gas Erdgas 07-08/2012 (August 2012) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
| Autor: | Dipl. -Wirt. Inform. Astrite Sutaj Andreas Pöhner | |
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Biogene Abfälle und Reststoffe - Kohlenstoffquelle, Bioenergie und negative Emissionen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Deutschlands Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist, den Material- und Energieverbrauch erheblich nachhaltiger aufzustellen, denn die angestrebte Klimaneutralität beinhaltet zwei wesentliche Standbeine: Zum einen die Umstellung der Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien (EE).
Stand und Perspektiven alternativer Antriebstechniken für schwere Nutzfahrzeuge
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Der neue § 6 WindBG: Go-To-Areas für die Windenergie
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Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WindBG neu ist im Genehmigungsverfahren abweichend von den Vorschriften des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung und abweichend von denVorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht durchzuführen, wenn die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einerWindenergieanlage in einem zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 WindBG beantragt wird.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als neue Grundlage für die planerische Steuerung der Windenergienutzung
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Das Grünstrommarktmodell Vorschlag für ein optionales und kostenneutrales Direktvermarktungsmodell zur Versorgung von Stromkunden
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (10/2014)
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