Die Wasserrahmenrichtlinie hat das Ziel, den „guten ökologischen Zustand“ in einem Wasserkörper zu erreichen. Hierzu wird die Qualität des Lebensraums für Tiere und Pflanzen bewertet. Am Beispiel der Wiederansiedlung der Wanderfische im Rhein zeigt sich, dass der Erfolg einzelner Maßnahmen, wie Fischauf- und -abstiegsanlagen, wesentlich davon abhängt, ob man das Gesamtsystem des Gewässers berücksichtigt hat.
Seit 2003 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nur eine Europäische Richtlinie (2000/60/EG), sondern auch in den deutschen Wassergesetzen des Bundes und der Länder verankert. Während zur Bewertung des Zustands von Gewässern früher überwiegend chemische Parameter herangezogen wurden, erfolgt dies in der WRRL erstmals anhand der im Gewässer auftretenden Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen. Dabei werden die einzelnen Gewässer zu kleinen Einzugsgebieten, sogenannten Wasserkörpern, zusammengefasst und bewertet. Alle aufgrund der WRRL zu treffenden Maßnahmen haben das Ziel, mindestens den „guten ökologischen Zustand“ eines Wasserkörpers zu erreichen. Viele der z. B. in Baden-Württemberg bei der Bestandsaufnahme im Jahr 2005 bewerteten Wasserkörper erreichten dieses Ziel nicht. Mit der häufig aufgestellten Forderung nach Durchgängigkeit, funktionierenden Fischauf- und -abstiegen sowie Strukturaufwertungen der Gewässer erreicht man allein noch keinen guten ökologischen Zustand der Wasserkörper. Vielmehr müssen die Gewässer als Gesamtsystem betrachtet und die Lebensräume der Organismen berücksichtigt werden.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 10 / 2011 (Oktober 2011) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Ute Schneider-Ritter | |
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Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2022)
Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Die Nationale Wasserstrategie
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Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Wasserrahmenrichtlinie und Rechtsetzungsföderalisierung in Spanien
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Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 – C-151/12
Wasserrecht und Wasserrahmenrichtlinie in Frankreich
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Der folgende Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über das französische Wasserrecht und stellt hierzu einige grundsätzliche Betrachtungen insbesondere in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000
(WRRL) an.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.