Einer der Schwerpunkte der Aarhus-Konvention (AK) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten ist die Verbesserung des Rechtsschutzes. Im Hinblick darauf, dass die Durchführung des Unionsrechts in erster Linie den Mitgliedstaaten obliegt (Art. 291 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), steht die Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 AK im Mittelpunkt des Interesses.
Mit dem Urteil vom 12.5.2011 im Fall Trianel1 hat der Europäische Gerichtshof die Beschränkung der Klagebefugnis der Verbände nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz auf die Geltendmachung von Verstößen gegen Normen, die Rechte Einzelner begründen, als Verstoß gegen den durch die Aarhus-Richtlinie (RL 2003/35)2 eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie angesehen. Tragende Gründe sind die besondere Rolle der Umweltorganisationen und das Gebot des weiten Zugangs zum Rechtsschutz nach der Konvention und der Richtlinie sowie das europarechtliche Effektivitätsprinzip. Das Trianel-Urteil hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst, die sich neben der angemessenen Reaktion auf die nunmehr klargestellten europarechtlichen Vorgaben vor allem auf die zahlreichen noch offenen
Fragen konzentriert. Weniger Aufmerksamkeit hat das zwei Monate zuvor ergangene Urteil des EuGH4 über eine Verbandsklage zum Schutz der Braunbären in der Slowakei gefunden, in dem es um die Beachtung des Art. 9 Abs. 3 AK durch die Mitgliedstaaten beim Vollzug von EU-Umweltrecht geht, das keiner konventionsrechtlichen Partizipation unterliegt. Der EuGH lehnt eine unmittelbare Wirkung der Konvention ab, verlangt jedoch im Hinblick auf die Grundsätze der Effektivität des Umweltrechts und des Rechtsschutzes eine konventionskonforme Auslegung nationalen Rechts in Bereichen, die weitgehend von Unionsrecht erfasst sind.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 01/2012 (Februar 2012) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Eckard Rehbinder | |
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Kreislaufwirtschaft in der Steiermark – zukunftsweisende Ansätze auf Landesebene
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Land Steiermark hat sich mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 (Winter 2019) dem Weg zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verschrieben. Er definiert als übergeordnete Vision den Wandel zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2050 und legt in diesem Sinne konkrete Strategien und Ziele für die nächsten Jahre fest. Dieser Weg erfordert eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch. Anstelle der bisher in vielen Bereichen noch immer vorherrschenden linearen Produktions- und Nutzungsketten Primärrohstoffentnahme, Produktion, Nut-zung, Entsorgung) muss eine möglichst lange und werterhaltende Nutzung von Produkten und Rohstoffen im Mittelpunkt stehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits mit der Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008 geschaffen.
Growth Potential for Energy-from-Waste Plant Operators in the European Union and Beyond
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (9/2016)
Across Europe, there is growing recognition that energy, raw materials, environmental and security policy can all be components of an interdependent policy strategy, and that waste management also plays a role at the intersection of these policies. The European Commission is currently preparing a Communication which will explore the contribution that energy from waste (EfW) can make to the European Energy Union. The Energy Union is designed to reduce the EU’s reliance on energy from Russia, following the dramatic events in Ukraine. The EU’s strategic energy and security goals create an opportunity to implement the longstanding EU waste Management targets, particularly with regard to landfilling.
The Coolsweep Project - establishing common resources across borders within the field of waste-to-energy
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Waste poses a major problem area as well as a great business potential in countries throughout the globe. Therefore, cross-regional collaboration between leading companies, universities, and public authorities is not only necessary to overcome problems of environmental degradation and pollution; it is also good business for everyone.
The Coolsweep project aims to support the development of these cross-regional partnerships by establishing research driven collaboration between leading European stakeholders within waste-to-energy. The project partners include five major European cleantech cluster organisations, two universities and one cluster analysis organisation deriving from Italy, Spain, Denmark, Austria, Norway, and Latvia.
Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaufgaben bei der Verteilung von Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2013)
Die Bundesländer sind nicht nur verschieden in ihrer Wirtschaftskraft, sondern haben bezogen auf ihre Einwohnerzahl auch unterschiedlich große Aufgaben und Ausgaben für den europa- oder bundesrechtlichen notwendigen Umweltund Naturschutz zu tragen (II.). Der Aufsatz erörtert, inwieweit das verfassungsrechtliche Finanzausgleichssystem diese ungleiche Verteilung ausgleichen kann (III.) oder der Bund die Kosten für bestimmte Umweltschutzaufgaben mit Hilfe von Bundesauftrags-, bundeseigene Verwaltung oder Gemeinschaftsaufgaben übernehmen könnte (IV.)
Access to Environmental Information versus Protection of Confidential Business Information
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2013)
Transparency of the work of EU institutions enables the administration to enjoy greater legitimacy. Aiming to further strengthening the principles of democracy in the EU, the Treaty of the Functioning of the European Union (“TFEU”) provides for public access to documents held by EU institutions in order to bring about greater openness in their work.