Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben für die Wirtschaft einen erheblichen Stellenwert. Die Liste der Anlagen im Anhang der 4. BImSchV, die der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG i.V.m. § 1 der 4. BImSchV unterliegen, erfasst weite Bereiche der Energiewirtschaft, der industriellen Produktionstätigkeit und der Entsorgungswirtschaft.

Derartige Genehmigungsverfahren, insbesondere wenn das förmliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG i.V.m. der 9. BImSchV durchgeführt wird, können – unabhängig vom zum Teil erheblichen Kostenfaktor – ausgesprochen kompliziert und langwierig und daher insbesondere aus Investorensicht überaus risikobehaftet sein. Dabei spielt die Verfahrensdauer eine erhebliche Rolle. Dass die Straffung und Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren im Interesse der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland voranzutreiben ist, hat der Gesetzgeber bereits frühzeitig erkannt, so dass die Zielsetzung der Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wiederholt Gegenstand verschiedener Gesetzesvorlagen war.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2011 (August 2011)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Nikolaus Birkl
Nicole Kandzia

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