Der Zielkonflikt zwischen Immissionsschutz und Energieeffizienz erfordert meist einen prozessspezifischen Ansatz
Grundsätzlich bedingen emissionsmindernde Maßnahmen einen zusätzlichen Energieeinsatz, was zu einem Zielkonflikt zwischen Immissionsschutz und Energieeffizienz führt. Dieser Konflikt kann im Einzelfall nur entschärft oder beseitigt werden, wenn sowohl der emittierende als auch der emissionsmindernde Prozess aus Sicht der Ingenieurtechnik betrachtet wird. Langfristig muss das Ziel darin bestehen, die Emissionen prozessintegriert zu vermeiden beziehungsweise diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Dies dürfte jedoch zu erheblichen Investitionen führen. In der Logistik und der Verwaltung können Energiemanagementsysteme dazu beitragen, dass unter Beibehaltung der bestehenden Prozesse energieeffiziente und wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, die den Vorgaben des Umweltschutzes entsprechen oder diese sogar übertreffen. Für eine umfassendere Lösung in der Produktion, Ver- und Entsorgung ist jedoch ein ingenieurtechnischer, prozessspezifischer Ansatz notwendig, der neben Fachkenntnissen Kreativität und Beharrlichkeit voraussetzt. Pauschalisierte Aussagen führen hier in der Regel nicht zum Ziel. Darüber hinaus zeigt sich, dass auf diesem Gebiet noch sehr viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden muss.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | Ausgabe 02 / 2011 (Juli 2011) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Univ.-Prof. Dr.-Ing. Otto Carlowitz Dipl.-Ing Olaf Neese | |
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Der europäische Gesetzgeber führte im Jahre 2006 mit In-Kraft-Treten der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) [1] ein gänzlich neues Instrument in das europäische Umweltund insbesondere Anlagenrecht ein: Die BVT-Merkblätter oder BREFs. Diese umfangreichen Dokumente bilden den jeweils aktuellen Kenntnisstand über einen bestimmten Industriezweig ab und erteilen Auskunft über die besten dafür verfügbaren Techniken, die so genannten BVT oder BAT.
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Unsere Welt ist gekennzeichnet durch immer weiter zunehmende Industrialisierung, zunehmenden Flächen- und Ressourcenverbrauch und alle möglichen Folgen anthropogenen Wirkens. Den Umweltfolgen wird zumindest in den entwickelten Industriestaaten durch zunehmende Regelungen in Form von Umweltgesetzen entgegengewirkt.
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Die Umweltverträglichkeitsprüfung industrieller Projekte spielt nicht nur in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Rolle, sondern die Europäische Kommission als Richtliniengeber kontrolliert die Anwendung der Richtlinien1 zur Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischen Umweltprüfung insbesondere bei der finanziellen Förderung von industriellen Großprojekten (> fünfzig Millionen Euro Investvolumen) im Zuge des Großprojektantrages für die Cofinanzierung der Förderung des jeweiligen Vorhabens durch die Europäischen Strukturfonds.