The Definition of Intermediates within REACH

Im Rahmen von REACH unterliegen die Zwischenprodukte besonderen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Registrierung. Daher kommt der Frage, welche Stoffe als Zwischenprodukte einzustufen sind, besondere Bedeutung zu. Mit ihrer Mitteilung vom Mai 2010 hat ECHA insoweit Auslegungshinweise gegeben. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Auslegung seitens ECHA mit den Vorgaben der REACH-VO, die in Art. 3 Abs. 15 eine Begriffsbestimmung enthält, vereinbar ist.

Dies beleuchtet der folgende Beitrag anhand von ausgewählten Beispielen. The article analyses the definition of intermediates under the REACH Regulation from a legal standpoint. In May 2010, ECHA published the document “Definition of intermediates as agreed by Commission, Member States and ECHA on 4 May 2010” which shall contain a clarification of the definition of intermediates and shall explain the obligations under REACH in respect of intermediates2. The article will discuss the approach and conclusions of ECHA. After a glance at the legal background (cf. I.), a first analysis of Article 3(15) of the REACH Regulation which contains the definition of intermediates is provided (cf. II.). Then, by looking at selected cases (cf. III.), the interpretation of ECHA (cf. IV.) will be discussed in detail (cf. V.). Finally, the results are summarized (cf. VI.).
The REACH Regulation (EC) No. 1907/2006 established a new legal framework for chemical substances. The idea behind REACH is to regulate the risks resulting from chemical substances which may affect the environment and/or the health of humans if they are exposed to chemicals as consumers or workers. To fulfill those aims of REACH, i.e. the protection of the environment and human health, REACH establishes a scheme for the assessment and management of risks resulting from chemical substances, by laying down provisions on substances on their own, in mixtures or in articles. The scheme of REACH to regulate the risks resulting from substances rests on four pillars: registration, evaluation, authorization and restriction.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 05/2010 (Oktober 2010)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Professor Dr. Kristian Fischer

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Fünf Jahre 42. Bundesimmissionsschutzverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Wir blicken zurück auf fünf Jahre Umsetzung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung und der sie als anerkannte Regel der Technik begleitenden VDI 2047. Ein Kommentar zur VDI 2047-2 wurde herausgegeben, der den Betreibern detaillierte Erläuterungen und Hilfestellung zur Umsetzung der VDI-Richtlinie bietet.Wie sind die Resonanzen auf die letzten Jahre von Behörden, Sachverständigen und Betreibern? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den bisherigen Erkenntnissen?

Der rechtliche Rahmen für importierte Kosmetikprodukte in Vietnam
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Ein Zusammenspiel aus lokalen Vorschriften des vietnamesischen Gesundheitsministeriums, lokalen Produktstandards und der ASEAN Cosmetic Directive bildet den rechtlichen Rahmen für die Einführung europäischer Kosmetikprodukte in Vietnam. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand.

Der Fulfilment-Dienstleister im Produktsicherheitsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Mit dem neuen ProdSG 2021 fand erstmals der Fulfilment-Dienstleister Eingang ins nationale Produktsicherheitsrecht, nachdemer zuvor schon vomeuropäischen Gesetzgeber imRahmen der EU-Marktüberwachungsverordnung anerkannt worden war.Mit demvorliegenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, den neuenWirtschaftsakteur imProduktsicherheitsrecht vorzustellen, ihn von anderen Akteuren abzugrenzen und schließlich seine Pflichten darzustellen.

Neue Entwicklungen im europäischen Produkthaftungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2015)
Entscheidungen des EuGH zum Thema Produkthaftung sind eher selten. Die Rechtsanwendung erfolgt in erster Linie über die nationalen Gerichte. Die nationalen Standards variieren dabei teilweise nicht unerheblich. Entgegen diesem Trend hat der EuGH im letzten halben Jahr gleich zwei bedeutende Entscheidungen zurAuslegung verschiedener Vorschriften der Produkthaftungsrichtlinie erlassen.

Entwicklung der Abfallwirtschaft und des Stoffstrommanagements am Beispiel der Region Hannover
© Wasteconsult International (5/2015)
Die Region Hannover kann bei der Verwertung von Abfällen und Wertstoffen auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. In dieser Zeit sind etliche Behandlungsanlagen gebaut worden deren Innovativer Charakter weit über die Grenzen der Region Anerkennung gefunden hat. Das Stoffstrommanagement kommunaler Entsorgungsbetriebe über einen Zeitraum von Jahrzehnten erfordert entsprechend angepasste Strategien.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?