Im Rahmen von REACH unterliegen die Zwischenprodukte besonderen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Registrierung. Daher kommt der Frage, welche Stoffe als Zwischenprodukte einzustufen sind, besondere Bedeutung zu. Mit ihrer Mitteilung vom Mai 2010 hat ECHA insoweit Auslegungshinweise gegeben. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Auslegung seitens ECHA mit den Vorgaben der REACH-VO, die in Art. 3 Abs. 15 eine Begriffsbestimmung enthält, vereinbar ist.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 05/2010 (Oktober 2010) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Professor Dr. Kristian Fischer | |
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