Die Frist ist um: Abfallnachweise nur noch elektronisch

Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert oder entsorgt, muss dies lückenlos dokumentieren. Hierfür verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bereits seit April 2010 digitale Nachweis- und Begleitscheine. Seit dem 1. Februar 2011 brauchen neben den Entsorgern nun auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle Signaturkarten. Die bislang gültige Übergangsfrist für unterschriebene Quittungsbelegverfahren lief im Januar ab.

Foto: Deutscher Sparkassenverlag(23.02.2011) Was für Entsorgungsunternehmen und Behörden seit knapp einem Jahr obligatorisch ist, gilt jetzt auch für alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfallstoffe, bei denen pro Jahr insgesamt mehr als zwei Tonnen Sondermüll anfallen und die nicht ausschließlich über Sammelnachweise entsorgen: Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Es ersetzt die herkömmlichen Papierformulare, sodass jeder Teilschritt des Abfallentsorgungsprozesses künftig am Rechner dokumentiert und durch den jeweiligen Teilnehmer elektronisch signiert wird. Die Firmen unterschreiben ihren Online- Nachweisschein einfach und rechtswirksam mit der elektronischen Signatur und übermitteln ihn direkt übers Internet an die zuständigen Behörden. Auch wenn sich dadurch gefährliche Abfälle nicht reduzieren lassen, kann doch deren Entsorgung nun besser kontrolliert werden...


Unternehmen, Behörden + Verbände: DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag)
Autorenhinweis: Andrea Steinwedel, Deutscher Sparkassenverlag
Foto: Deutscher Sparkassenverlag



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2011 (Februar 2011)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Andrea Steinwedel

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