Erfahrungen mit der Umsetzung der Deponieverordnung 2008

Die Deponieverordnung 2008 setzt die Europäische Deponierichtlinie und die Entscheidung des Rates zur Abfallannahme auf Deponien um. In der Europäischen Union wird für die Abfallannahme ein dreistufiges Verfahren für die Untersuchung des Abfalls gefordert:
• Grundlegende Charakterisierung,
• Übereinstimmungsbeurteilung und
• Eingangskontrolle auf Deponie.

Die Deponieverordnung 2008 setzt die Europäische Deponierichtlinie und die Entscheidung des Rates zur Abfallannahme auf Deponien um. Der erste Schritt der Abfallannahme ist die Grundlegende Charakterisierung des Abfalls, mit der die Zulässigkeit der Ablagerung in einer Deponieklasse bestätigt werden soll. In Österreich muss nicht nur die Deponieklasse, sondern die konkrete Deponie (ev. mit Angabe des Kompartimentsabschnittes) angegeben werden. Die für die chemischen Untersuchungen zu verwendenden Probenahme- und Analyseverfahren werden in der Entscheidung des Rates vom 19. Dezember 2002 festgelegt. Die Mitgliedsstaaten müssen darauf aufbauend konkrete Kriterien für die Annahme von Abfällen auf Deponien fixieren. Dies ist in Österreich mit der Deponieverordnung 2008 geschehen. Allerdings sind die Festlegungen sehr komplex und manchmal widersprüchlich. So bedeutet die Festlegung von unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben in Abhängigkeit von der Gesamtmasse des anfallenden Abfalls eine Bevorzugung von großen Abfallströmen im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2010 (November 2010)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Monika Iordanopoulos-Kisser
Andrea Ramer

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