Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge sind zwar im Deponierecht geregelt, gleichwohl verlangt die Erörterung der damit verbundenen Rechtsfragen auch den Blick auf die übrigen Phasen in der Entwicklung einer Deponie. Dies gilt insbesondere auch für den Umgang mit Deponien, bei denen der Abschluss der Nachsorge bereits festgestellt worden ist.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | |
Quelle: | Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2009 (Juli 2009) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | Professor Dr. Wolfgang Klett | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Die neue Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die auf 7 Rechtsnormen verteilten rechtlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfalldeponien in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Die neue Deponieverordnung trat unter dem alten Titel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager – Deponieverordnung (DepV)“ als Artikel 1 der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ am 16. Juli 2009 in Kraft.
Bestandsschutz für Altdeponien nach Inkrafttreten der neuen DepV
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Am 16.07.2009 ist die „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ in Kraft getreten. Sie führt das bisher zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammen und entwickelt es entsprechend dem Stand der Technik weiter. Alle vorgenannten Regelungen wurden aufgehoben und gehen in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) auf. Außerdem wird die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt.
Umlagerung des Altteils der Deponie Münchingen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die Deponie Münchingen des Landkreises Waldshut liegt in einer stillgelegten Kiesgrube auf der Gemarkung Münchingen inmitten von land- und forstwirtschaftlich genutztem Gebiet am Rande des Landschafts- und Naturschutzgebietes „Wutachschlucht“. Entsprechend der sich im zeitlichen Verlauf veränderten gesetzlichen Anforderungen an Deponiebaukörper wurde die Deponie Münchingen in 3 Abschnitten, mit unterschiedlichen Standards verfüllt.
Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - (Stand nach dem Beschluss des Bundesrates vom 19.12.2008)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2009)
Am 19.12.2008 hat der Bundesrat der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts mit Änderungen zugestimmt. Der Beschluss1 basiert auf dem Entwurf der Bundesregierung vom 17.10.20082 und sieht hierzu insgesamt 131 Änderungen sowie eine Entschließung vor. Insoweit steht der Inhalt der zu erwartenden Verordnung fest. Unberührt von der großen Zahl der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen wurden die Regelungsansätze des Entwurfes der Bundesregierung in weiten Teilen bestätigt. Bei verschiedenen Punkten ist es allerdings zu maßgeblichen Konkretisierungen und inhaltlichen Änderungen gekommen. Nachstehend wird ein Überblick über wesentliche Inhalte der Verordnung gegeben.
Der zürcherische Deponiefonds zur Sanierung und Nachsorge von Deponien.
© Wasteconsult International (12/2008)
Der Kanton Zürich hat eine Fläche von 1700 km2, 1.3 Mio. Einwohner oder etwa 750 Einwohner pro km2. Hoch entwickelt ist der tertiäre Bereich. Primäre Industrie fehlt. Seit ich mich erinnern mag, boomt die Wirtschaft und damit das Bauwesen. Der Kanton produziert jährlich rund 4 Mio. Tonnen Abfälle. Davon werden über 80% stofflich oder thermisch verwertet.