Von der Müllkippe zur Ressourcenpolitik – 40 Jahre Abfallwirtschaft in Deutschland

Abfallwirtschaft ist fast so alt wie die Menschheit. Immer schon wurden Reststoffe, die noch einen nutzbaren Wert darstellten, weiter genutzt und gehandelt. Altmetalle und Lumpen sind Beispiele dafür, wie schon vor Jahrtausenden Reststoffe dem Recycling zugeführt wurden. Reste, die nicht mehr brauchbar waren, wurden fortgeworfen, wen man so will: „entsorgt“. Und selbst die Abfallpolitik ist älter als 40 Jahre: Bekannt sind die Anstrengungen am Ende des 19. Jahrhunderts, den Hygieneproblemen in den Städten zu begegnen, insbesondere, um die verheerenden Choleraepidemien in den Griff zu bekommen; die ersten Müllverbrennungsanlagen Deutschlands wurden in dieser Zeit errichtet. Trotzdem gibt es Grund, auf 40 Jahre zurückzuschauen, denn der Beginn einer konzentrierten und konzertierten Umweltpolitik, die sich vor allem auch in zentralen Gesetzesvorhaben widerspiegelte, liegt in den endenden sechziger und beginnenden siebziger Jahren. Für die geordnete Abfallpolitik und -gesetzgebung liegt der Beginn im Abfallbeseitigungsgesetz von 1972.

1. Ordnung des Abfallrechts
2. Anforderungen an die Abfallbeseitigung
3. Der Weg zur Recyclinggesellschaft
4. Stoffwirtschaft als Ziel
5. Novellierte Abfallrahmenrichtlinie
6. Quo vadis?



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2009 (Juli 2009)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 2,50
Autor: MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron

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