Bei dem öffentlichen Disput um das Vorrecht auf Sammlung und Vermarktung der Wertstoffe aus privaten Haushalten ist in den Hintergrund geraten, dass der Entwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz noch weitere Neuerungen bereit hält. Etwa die Einführung von Abfallvermeidungsprogrammen oder die Verwaltungsvereinfachung bei der Überwachung.
(24.11.2010) Die meisten Neuerungen bei der Novelle des deutschen Abfallrechts sind der Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie geschuldet. Das gilt besonders für die Verpflichtung, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen (§ 33 KRWG). Laut Referentenentwurf von Anfang August soll hierfür hauptsächlich der Bund zuständig werden. Im Arbeitsentwurf vom Februar sollte die Aufgabe noch von Bund und Ländern für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Nun also soll der Bund die Federführung für ein Abfallvermeidungsprogramm erhalten, das das ganze Bundesgebiet umfasst...
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Quelle: | November/Dezember 2010 (November 2010) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Heinz-Wilhelm Simon | |
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