Aktuell gibt es zwei Gesetzesänderungen, die für die Wasser- und Energieversorger sowie Abwasserentsorger finanzielle Mehrbelastungen bedeuten. Es handelt sich um das Haushaltsbegleitgesetz 2011 und das Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die ursprünglich geplante massive Steuererhöhung wurde auf Grund von Protesten seitens der betroffenen Unternehmen weitgehend zurückgenommen. Dennoch müssen sich die Unternehmen auf den Wegfall von Begünstigungen einstellen.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011), das in den Artikeln 7-9 Kürzungen der im Energie- und Stromsteuergesetz enthaltenen Steuerbegünstigungen für die energieintensiven Unternehmen, zu denen auch die Energie- und Wasserversorger zählen, vorsieht, wurde bereits am 28. Oktober 2010 vom Bundestag abschließend beraten und soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die enthaltenen Kürzungen der Steuerprivilegien waren notwendig geworden, da die Bundesregierung im Juni bei der Verabschiedung ihres Sparpakets für diesen Steuerbereich Einsparungen von jährlich 1,5 Mrd. Euro ab 2012 (1 Mrd. Euro in 2011) beschlossen hat. Auf Grund massiver Proteste betroffener Unternehmen und den prognostizierten negativen Effekten für die weitere Wirtschaftsentwicklung sind die Steuererhöhungen letztlich jedoch moderater ausgefallen als ursprünglich geplant.
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Quelle: | Heft 12 - 2010 (November 2010) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Susanne Weber | |
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