Im Rahmen des Projektes „Stream Map“ wird ein mögliches Konzept für die zukünftige Entwicklung des Kleinwasserkraftsektors unter Berücksichtigung der 20-%-Ziele, wie sie im Energie- und Klimapaket der EU festgeschrieben sind, erstellt. Aufbauend auf den jeweils länderspezifisch vorhandenen Informationen werden Empfehlungen sowie nationale Aktionspläne erarbeitet, die die zukünftige Entwicklung dieses Sektors darstellen.
Von wenigen Staaten abgesehen, ist die Wasserkraft für einen nennenswerten bis bedeutenden Anteil der Stromerzeugung verantwortlich. Einen Anteil, der langlebig, verlässlich und wirtschaftlich lebensfähig ist. Die überragende und einzigartige Eigenschaft der Wasserkraft – ihre Speicherbarkeit – verschaffte insbesondere der großen Wasserkraft einen beachtlichen Impuls: Der europaweit boomende Ausbau der Windkraft und deren vergleichsweise unstete Erzeugungscharakteristik verlangt nach Speicherausgleich. Unverändert bedeutsam bleibt die Laufwasserkraft jeder Dimension, die nach über hundertjähriger Geschichte selbstverständlich in unserer Gesellschaft wurde. Gewohnheit lässt Qualitäten vergessen und Bemühen darum scheint entbehrlich. Das wäre eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Nutzung der Wasserkraft ist eine Generationen überschreitende Verpflichtung. Ein Bruch dieser Tradition hätte prekäre Folgen. Obwohl vermeintlich altmodisch ist die Wasserkraft moderner und notwendiger als je zuvor.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 09 / 2010 (September 2010) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Pelikan | |
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Strategische Umweltprüfung für den Ausbau der Kleinwasserkraft
im Einzugsgebiet des Aragvi
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen des Kleinwasserkraftausbaus im Flusseinzugsgebiet des Aragvi in Georgien wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Das Projekt umfasst technische, umweltbezogene und sozioökonomische Aspekte sowie ein Programm zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Besonders sensible ökologische Zonen finden sich in den abgelegenen Regionen. Daher wird empfohlen, den Ausbau der Kleinwasserkraft auf die bereits gut mit Straßen und Leitungen erschlossenen Haupttäler zu konzentrieren. Dort finden sich auch die größten Wasserkraftpotenziale.
Voll unter Strom: Bis 2050 Versorgung durch Erneuerbare Energien möglich – vielleicht:
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Die Europäische Klimastiftung (ECF) hat eine von McKinsey erstellte Studie zur Stromversorgung der Zukunft veröffentlicht.
Meeresenergieanlagen aus dem Blickwinkel des Umwelt- und Genehmigungsrechts
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2009)
Das Potenzial der Meeresenergie legt vor dem Hintergrund einer aus klimapolitischen Gründen erforderlichen Stärkung der regenerativen Energiequellen eine intensivere Nutzung auch dieser Art der Energieerzeugung nahe. Gleichzeitig ist jedoch mit Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu rechnen – es stehen sich also zwei Umweltbelange – Klimaschutz und Naturschutz – gegenüber, die bei der Nutzung der Meeresenergie miteinander versöhnt werden müssen.
Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich des Ökostromrechts am Beispiel Frankreichs
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Gegenstand dieses Beitrags ist die Ökostromsituation in Frankreich. Dabei wird, ausgehend von der Betrachtung der französischen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen und der Energiewirtschaft im allgemeinen und der Elektrizitätswirtschaft im besonderen, die Umsetzung der Ökostromrichtlinie1 in französisches Recht und deren Auswirkungen auf die Ökostromproduktion in Frankreich untersucht werden.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).