Gegenwärtig stellen mehrere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Überlegungen an, in ihrem Einzugsgebiet eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, in der neben stoffgleichen Nicht-Verpackungsabfällen und sonstigen Wertstoffen auch Verpackungsabfälle erfasst werden können. Ob und inwieweit ein solches Vorhaben rechtlich zulässig ist, wird im Folgenden unter abfallrechtlichen, insbesondere verpackungsrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet.
Nachdem die Auseinandersetzung über die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus Haushaltungen und dem hierzu ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist, wird mit der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Wertstofftonne unter privater oder öffentlicher Trägerschaft ein neues Kapitel im „Kampf“ um Abfälle aus privaten Haushaltungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der privaten Entsorgungswirtschaft aufgeschlagen. Besonderheit gegenüber der Auseinandersetzung über die gewerbliche Altpapiersammlung ist dabei, dass bei der gemeinsamen Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nicht-Verpackungsabfällen zwei Stoffströme zusammengefasst werden, die hinsichtlich der jeweils geltenden gesetzlichen Überlassungspflichten rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Einige Kommunen sind bereits aktiv geworden und haben zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne entsprechende Ratsbeschlüsse herbeigeführt und den Betreibern der dualen Systeme daneben den Abschluss neuer bzw. angepasster Abstimmungen nach § 6 Abs. 4 VerpackV angetragen. Welche Möglichkeiten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben, ihre Vorstellungen hierbei durchzusetzen, wird im Folgenden einer abfallrechtlichen, insbesondere verpackungsrechtlichen Prüfung unterzogen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 04 - 2010 (Juli 2010) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Markus W. Pauly Dr. Maren Heidmann | |
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