Noch Abfall oder schon Produkt? – Zum Ende der Abfalleigenschaft bei der stofflichen Verwertung

„Ich war eine Dose“, verkündeten Mitte der 1980er-Jahre Nägel, Spielzeugautos und allerlei andere Metallgegenstände von großformatigen Werbeplakaten und brachten so dem Betrachter auf anschauliche Weise den Inhalt des Begriffs der stofflichen Verwertung von Abfällen nahe, lange bevor dieser in die Normen des deutschen Abfallrechts Einzug hielt. Bis heute ist jedoch umstritten, zu welchem Zeitpunkt – oder präziser an welcher Stelle im Recyclingprozess – ein aus Abfällen gewonnener Stoff oder Gegenstand die Abfalleigenschaft wieder verliert und damit aus dem Regime des Abfallrechts entlassen wird. Hierfür fehlt es nach wie vor an allgemein anerkannten, praxistauglichen Kriterien.

I. Problemstellung
II. Das Ende der Abfalleigenschaft nach der Rechtsprechung des BVerwG
1. Das „Pappenlumpen-Urteil“
2. Das „Klärschlammkompost-Urteil“
3. Die Kriterien des BVerwG für das Ende der Abfalleigenschaft
III. Das Ende der Abfalleigenschaft im Europarecht
1. Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
a. Verwendung für bestimmte Zwecke
b. Markt oder Nachfrage
c. Technische und rechtliche Anforderungen
d. Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
2. Einzelfallentscheidungen der Mitgliedstaaten
IV. Ausblick auf das kommende nationale Recht



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2010 (Mai 2010)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp
Klaus Stefan Kälberer

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Zulässigkeit der kommunalen Wertstofftonne nach dem Abfallrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Gegenwärtig stellen mehrere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Überlegungen an, in ihrem Einzugsgebiet eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, in der neben stoffgleichen Nicht-Verpackungsabfällen und sonstigen Wertstoffen auch Verpackungsabfälle erfasst werden können. Ob und inwieweit ein solches Vorhaben rechtlich zulässig ist, wird im Folgenden unter abfallrechtlichen, insbesondere verpackungsrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet.

Von der Müllkippe zur Ressourcenpolitik – 40 Jahre Abfallwirtschaft in Deutschland
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Abfallwirtschaft ist fast so alt wie die Menschheit. Immer schon wurden Reststoffe, die noch einen nutzbaren Wert darstellten, weiter genutzt und gehandelt. Altmetalle und Lumpen sind Beispiele dafür, wie schon vor Jahrtausenden Reststoffe dem Recycling zugeführt wurden. Reste, die nicht mehr brauchbar waren, wurden fortgeworfen, wen man so will: „entsorgt“. Und selbst die Abfallpolitik ist älter als 40 Jahre: Bekannt sind die Anstrengungen am Ende des 19. Jahrhunderts, den Hygieneproblemen in den Städten zu begegnen, insbesondere, um die verheerenden Choleraepidemien in den Griff zu bekommen; die ersten Müllverbrennungsanlagen Deutschlands wurden in dieser Zeit errichtet. Trotzdem gibt es Grund, auf 40 Jahre zurückzuschauen, denn der Beginn einer konzentrierten und konzertierten Umweltpolitik, die sich vor allem auch in zentralen Gesetzesvorhaben widerspiegelte, liegt in den endenden sechziger und beginnenden siebziger Jahren. Für die geordnete Abfallpolitik und -gesetzgebung liegt der Beginn im Abfallbeseitigungsgesetz von 1972.

Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2010)
Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall” nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz” aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen”.

Brüche vermeiden und Probleme vermindern
© Rhombos Verlag (1/2008)
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und die Abfalleinstufung sollten möglichst eng mit dem Chemikalienrecht verzahnt werden

HAZARDOUS INDUSTRIAL SOLID WASTE MANAGEMENT IN RAMALLAH CITY, WEST BANK: CURRENT STATUS AND LEGAL FRAMEWORK
© IWWG International Waste Working Group (10/2007)
In several developing countries, the poor management of hazardous waste is related to insufficient regulations, inability to enforce them, or weak institutional structure (Tarras- Wahlberga, 2007; Santhakumar, 2003). Weak, soft or uneven enforcement of environmental law discourage industries from reducing pollution (Vermeer, 1998; El-Zayat, Ibraheem et al., 2006). Environmental laws differ among various countries. Generally speaking, developing countries have less stringent laws than those in developed countries (Kamau, 2005).

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?