Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz

Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall” nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz” aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen”.

I. Der Name als Programm
II. Ziele und Instrumente des Gesetzentwurfs
III. Abfallvermeidungsprogramme
IV. Produktverantwortung
V. Recycling- und Verwertungsquoten
VI. Recycling von Haushaltsabfällen
VII. Recycling von Gewerbeabfällen
VIII. Energetische Verwertung von Siedlungsabfällen
IX. Verwertung von Bau und Abbruchabfällen
X. Stoffstrommanagement statt „klassischer” Entsorgung



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2010 (Mai 2010)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung

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