Der Beitrag erörtert das Verhältnis zwischen Hochwasserschutz und Eigentum der betroffenen Anlieger. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Reform des deutschen Hochwasserschutzrechts und der Umsetzung der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz.
Das Hochwasserschutzrecht in Deutschland kann auf eine lange Tradition zurückblicken, hat aber insbesondere in den vergangenen fünf Jahren einen raschen Wandel der positiv-rechtlichen Rechtsgrundlagen zu verzeichnen. Nachdem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) jahrzehntelang lediglich eine und in Anlehnung an die alten deutschen Wassergesetze zudem recht kurz gefasste Bestimmung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten enthalten hatte, veranlassten insbesondere die kurz aufeinander folgenden Hochwasserereignisse an Rhein und Mosel zwischen 1993 und 1995 den Bund zu ersten tiefgreifenderen Eingriffen in das geltende Recht. Neben der Regelung der Überschwemmungsgebiete (§ 32WHG a. F.) wurde im Zuge dessen vor allem auch die Handhabung des Gewässerausbaus (§ 31 WHG a. F.) angepasst. Das Elbhochwasser im Wahljahr 2002 war sodann Anlass weitreichender Änderungen in der Gestalt des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes aus dem Jahre 2005, das neben einem differenzierteren System des Gebietsschutzes planerische Instrumente sowie eine Akzentuierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit in den Flussgebietseinheiten im WHG verankerte.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 07-08 / 2010 (August 2010) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Prof. Dr. Michael Reinhardt | |
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Hochwasserrisiken meistern - Das Vorgehen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen
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Am 23. Oktober 2007 ist die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Kraft getreten. Die Ergebnisse der ersten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Richtlinie und das niedersächsische Vorgehen bis hin zur Erarbeitung der HWRM-Pläne werden vorgestellt.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Internationales Hochwasserrisikomanagement – zwischen Information und Harmonisierung
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Deutschland ist an sechs internationalen Flussgebietseinheiten beteiligt. Für diese erfordert die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie grenzüberschreitende Abstimmungen mit den Nachbarstaaten. Im November 2010 fand der II. Bund/Lander-Workshop zu Anforderungen an die grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementplanung mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundesumweltministeriums, der deutschen Länder, der internationalen Kommissionen zum Schutz der Flüsse sowie interessierter Nachbarstaaten statt.
Hochwasser – Recht – Risiko – Wasserwirtschaftstagung des WBW
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Der Ehren-Präsident des Wasserwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg (WBW), Dr.-Ing. Manfred Rost eröffnete vor mehr als 100 Teilnehmern am 11. Juni die diesjährige Wasserwirtschafttagung in Bad Saulgau. Das Motto hieß „Hochwasser – Recht – Risiko; Auswirkungen in Baden-Württemberg “.
Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und ihre Umsetzung in den deutschen Bundesländern
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Sowohl der Hochwasserschutz im Binnenland als auch der Küstenschutz sind ein wesentlicher Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Aufgaben der deutschen Bundesländer. Die historisch gewachsene physische Hochwasserinfrastruktur und deren Betrieb und Unterhaltung einschließlich der dafür zuständigen Behörden
und Organisationen werden in den jeweiligen Landeswassergesetzen durch umfangreiche Regelungen berücksichtigt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde im Grundgesetz (GG) die bisherige Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft abgeschafft.