Meeresschutz und Schutz der Binnengewässer – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [2] verpflichtet die Mitgliedsstaaten (MS) der Europäischen Gemeinschaft, bis zum Jahr 2015 einen „Guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie konkretisiert die entsprechenden Anforderungen sowie die notwendigen fachlichen und organisatorischen Schritte.

Die deutsche Wasserwirtschaftsverwaltung hat in den letzten 10 Jahren einen Systemwechsel vollzogen. Während bis dahin vorrangig die chemischen Belastungen der Gewässer im Vordergrund standen, erfolgt die Bewirtschaftung nun nach einem holistischen Ansatz, das heißt sie bezieht das gesamte Einzugsgebiet ein und betrachtet neben der Chemie alle Belastungen durch menschliche Nutzungen, insbesondere die Gewässerstruktur und die Ökologie der Gewässer. Diese Neuausrichtung durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) kam aus Brüssel und setzt sich mit der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) fort. Die MSRL erfordert eine kumulative Bewertung der landseitigen Belastungen, darüber hinaus aber auch die auf See stattfindenden Auswirkungen menschlicher Aktivitäten, wie Bestandsgefährdung, Beifang und Habitatschädigung durch die Fischerei, oder Verlärmung der Meere, beispielsweise durch die Schifffahrt oder Rammungen und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen. Nachfolgend werden der Stand der Umsetzung beider Richtlinien skizziert und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede diskutiert.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 07-08 / 2010 (August 2010)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr. Ulrich Irmer
Stefanie Werner
Ulrich Claussen
Dr. Wera Leujak
Dr. Petra Ringeltaube

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