Am 24.09.2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts beschlossen. Diese Verordnung wird das zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammenführen, vereinfachen und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickeln. Alle vorgenannten Regelungen sollen aufgehoben werden und in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) aufgehen. Außerdem soll die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt und Anhang 51 der Abwasser-VO modifiziert werden.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2009 (März 2009) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | Dr. Achim Willand | |
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In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.
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Eine der wesentlichen Maßnahmen in der Stilllegungsphase einer Deponie ist die Herstellung der Oberflächenabdichtung. Die Deponieverordnung (DepV) [2] schreibt ebenso wie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall [6] und TA Siedlungsabfall (TASi) [7] für die Oberfläche von Deponien je nach Deponieklasse unterschiedliche Regelabdichtungssysteme vor. Gleichzeitig lässt die DepV über die Regelungen in deren Anhang 1 gleichwertige Systemkomponenten und gleichwertige Kombinationen von Systemkomponenten zu. Weitere Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen in diesem Zusammenhang bieten die §§ 3 Absatz 8 und 14 Absatz 6 DepV. Es besteht daher auch unter den stringenten Vorgaben der bestehenden Verordnung Gestaltungsspielraum für alternative Abdichtungen.
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In den letzten vier Jahren wurden allein in Baden-Württemberg von den 48 vorhandenen Hausmülldeponien 16 in die Stilllegungsphase überführt. Ab dem Jahr 2009 sind höhere Anforderungen an den Deponiestandort zu erfüllen, so dass mit weiteren Stilllegungen zu rechnen ist. Nach der Stilllegungsphase, dem Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, folgt die Nachsorgephase. Die Deponie kann aus der Nachsorge entlassen werden, wenn aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine schädlichen Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu erwarten sind. Wissenschaftliche Auswertungen und Prognosen von Deponieemissionen zeigen, dass das Emissionsverhalten eine Deponienachsorge über sehr lange Zeiträume von vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten erforderlich machen wird.
Wasserhaushalt und Langzeitwirksamkeit von Oberflächenabdichtungen
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Mit der novellierten Deponieverordnung bricht ein neues Zeitalter im Deponiebau an: Seit dem Inkrafttreten der TA Abfall (1991) und der TA Siedlungsabfall (1993) waren Planung und Bau von Deponien fixiert auf das „Regelsystem“ und auf „gleichwertige“ Alternativen zum Regelsystem. – Das Regelsystem wurde von Amts wegen als wirksam vorgegeben; alternative Abdichtungskomponenten oder -Systeme mussten einen langen Prozess zur Begutachtung der „Gleichwertigkeit“ durchlaufen. Eine Generation von Deponiebetreibern, Planern und Gutachtern hat damit gelebt, entweder ein problemlos genehmigungsfähiges Regelabdichtungssystem zu bauen oder für ein „alternatives“ System kämpfen zu müssen.
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