Im Jahr 2004 veröffentlichte die LAWA das Geringfügigkeitsschwellen-Konzept für organische und anorganische Parameter. Die EG-Grundwasserrichtlinie vom Januar 2007 fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Einführung von Schwellenwerten für bestimmte Stoffe.
In einer geplanten Grundwasserverordnung des Bundes soll ein Teil der Geringfügigkeitsschwellenwerte als Schwellenwerte im Sinne der EG-Grundwasserrichtlinie festgelegt werden.
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Quelle: | Wasser und Abfall 03/2009 (März 2009) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr. René Schenk Dipl.-Biol. Martin Böhme Lutz Keppner | |
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Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Woran das Gebot zur Bürgerbeteiligung bei der WRRL-Umsetzung scheitert
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