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Wasser für den menschlichen Gebrauch, die neue Definition der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) für Trinkwasser, muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese sehr allgemeine Anforderung wird in den nachfolgenden Paragraphen des Gesetzes und in seinen Anhängen näher ausgeführt. In den Anlagen 2 und 3 der Verordnung sind viele chemische Substanzen aufgeführt, deren Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Da es aber nicht möglich ist, alle Stoffe, die möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen können, in einer Verordnung aufzuführen, gilt auch der allgemeine Grundsatz, dass durch chemische Stoffe eine Gefährdung der Gesundheit nicht zu besorgen sein darf. Grundsätzlich sollen außerdem die Konzentrationen von Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Dabei muss selbstverständlich der Einzelfall betrachtet werden und die Forderungen dürfen nicht unverhältnismäßig sein. Trotzdem gilt das Minimierungsgebot, was sich auch in der gegenwärtigen Diskussion um Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte widerspiegelt (s. u.).
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt | |
Quelle: | Fachtagung Chemikalien in der Umwelt – Medium Wasser (August 2009) | |
Seiten: | 16 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Christiane Höller | |
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Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Pflanzenschutzmittel
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2009)
Pflanzenschutzmittel (PSM) sind hochwirksame Chemikalien, die gezielt in die Umwelt eingebracht werden, um dort gegen Schadorganismen (wie Insekten, Pilze, Schnecken, Spinnmilben) und Konkurrenzpflanzen zu wirken. Die Einsatzmengen in Deutschland liegen bei ca. 30.000 Tonnen pro Jahr. Diese werden fast ausschließlich in der Landwirtschaft verwendet. Mit ca. 500 t/a werden im Haus- und Kleingartenbereich weniger als 2 % der PSM angewendet.
Uran im Grund- und Trinkwasser in Bayern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2009)
In Bayern wurden seit 2000 Untersuchungsprogramme zur Quantifizierung der Urangehalte im Grund- und Trinkwasser durchgeführt. Die Urangehalte variieren im Bereich der analytischen Nachweisgrenze bis hin zur Überschreitung der Leit- und Maßnahmewerte. Die Uranbelastung ist abhängig von geogenen Strukturen.
Die Nationale Wasserstrategie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme der FGG Donau
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Donau im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Bewirtschaftngsplan und die Maßnahmenprogramme zur dritten Bewirtschaftungsperiode für die Flussgebietseinheit Donau der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Dokumenten werden der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen des guten Zustands aufgezeigt.