Bergrecht bricht Verfassungsrecht. Diese nicht ganz ernst gemeinte Erkenntnis dürfte jedem Umweltjuristen früher oder später einmal begegnen. Dieser Lehrsatz unterstellt, dass der Gesetzgeber der Gewinnung von Bodenschätzen eine so staatstragende Bedeutung beigemessen hat, dass sich die Belange des Bergbaus gegenüber allen anderen Belangen durchsetzen. Diese These kann hier nicht umfassend untersucht werden, aber ein besonderes Konkurrenzverhältnis soll etwas näher betrachtet werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Plannung und Umweltrecht 3 (2009) (Juni 2009) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl RA Dr. Holger Jacobj | |
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Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
Rechtliche Vorgaben der Düngeverordnung beim Komposteinsatz
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2018)
Die Düngeverordnung von 2017 enthält viele Neuregelungen für den Einsatz von Kompost.
Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Entscheidungshilfen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
In diesem Beitrag werden Arbeitshilfen – sogenannte Entscheidungshilfen – vorgestellt, die zurzeit vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenhang mit den Entwürfen zu einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes („ALSAG neu“) erstellt werden.
Bodenfunktionsbewertung auf regionaler und kommunaler Ebene
Ein niedersächsischer Leitfaden für die Berücksichtigung der Belange des
vorsorgenden Bodenschutzes in der räumlichen Planung
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (10/2014)
Böden sind nicht vermehrbar und kaum erneuerbar. Daher müssen sie nach dem Prinzip der Vorsorge genutzt und geschützt werden. Dem gegenüber stehen ein gesellschaftlich wenig ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung der Böden und ein anhaltend hoher Flächenverbrauch. Da auch zukünftig ein vollständiger Verzicht auf Neuinanspruchnahme von Böden für Siedlung, Verkehr, Rohstoffgewinnung oder Infrastruktur- und Netzausbauprojekte nicht realistisch erscheint, gilt es, für eine nachhaltige Bodennutzung die Inanspruchnahme von Böden zu steuern.
Vollzugshilfen zur Einstufung von Bodenmaterial - Zum Beitrag von Nisipeanu/Scheier, „Wie gefährlich sind Bauschutt und Bodenmaterial?“,
AbfallR 2012, S. 66 ff.
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2012)
Nisipeanu/Scheier untersuchen in ihrem Beitrag die Einstufung von Bauschutt und Bodenmaterial am Beispiel eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Danach sind Bodenmaterial und Baggergut dann als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 05 03* und 17 05 05*) zu qualifizieren, wenn die Eluat-Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I (DK-I) nach Anhang 3 Nr. 2 Tabelle 2 Spalte 6 der Deponieverordnung (DepV) oder die Feststoff-Grenzwerte nach Anlage 1 des Erlasses überschritten sind. Nisipeanu/Scheier erläutern dabei nicht, woraus sich diese Kriterien ableiten, kommen aber zu dem Ergebnis, dass sie nicht in den europäischen und deutschen Regelungen zur Einstufung von gefährlichen Abfällen vorgesehen seien.