REACH: Zur Durchführung von Stoffsicherheitsbeurteilungen ist eine handhabbare und verständliche Unterstützung erforderlich

Arbeiten und Umgang mit Chemikalien, mit Zubereitungen und aus ihnen hergestellten Erzeugnissen bedeutet in vielen Fällen auch Exposition – d. h. Kontakt von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen. Kurz oder lang, einmal oder wiederholt, auf ganz verschiedenen Wegen, manchmal in niedrigen, manchmal in hohen Konzentrationen.
Dieser Kontakt kann gewollt sein und
bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen, Hautpflegemitteln,
Nahrungsmittelzusatzstoffen. Expositionen finden
aber auch unbeabsichtigt statt.

I. Einleitung
II. Anforderungen an die Stoffsicherheitsbeurteilung: Die Leitlinien der ECHA
III. Unterstützung durch den Verband der Chemischen Industrie (VCI)
IV. Fazit und Zusammenfassung



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 02/2009 (Mai 2009)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Angelika Hanschmidt
Prof. Dr. Dirk Bunke
Dr. Michael Lulei

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung?
© DIV Deutscher Industrieverlag GmbH (9/2009)
Auch in Wasserversorgungsunternehmen werden viele chemische Stoffe zur Aufbereitung und Desinfektion verwendet, welche die Gesundheit des Arbeitnehmers oder die Umwelt gefährden können. In Deutschland verpflichtet die Gefahrstoffverordnung den Unternehmer vor dem Umgang mit gefährlichen Stoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zu bewerten sind hierbei nicht nur die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Zubereitungen, sondern auch die Art der Tätigkeiten und die Mengen der dabei verwendeten Gefahrstoffe.

REACH – Die Zulassungskandidatenliste und ihre Folgen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2009)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sog. REACH-Verordnung) ist bereits am 1.6.2007 in Kraft getreten. Mit Blick auf die erst zum 1.6.2008 durchgreifenden Registrierungspflichten und dem damit einhergehenden Beginn der Vorregistrierungsphase haben zahlreiche Unternehmen erst im vergangenen Jahr mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die nicht der chemischen Industrie zuzuordnen sind und daher bislang kaum Berührungspunkte mit dem Chemikalien- und Stoffrecht hatten.

Auswirkungen von REACH
© Rhombos Verlag (7/2007)
Das neue europäische Chemikalienrecht sieht eine weitreichende Abfallausnahme vor

Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der EU
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der Europäischen Kommission ist ein Aufbruch in eine neue Ära der Chemikalienregulierung mit großen Veränderungen und neuen Anforderungen für die tägliche Arbeit in der Produktsicherheit. Dieser Beitrag gibt einen Ausblick über die Auswirkungen der Chemikalienstrategie anhand des Mixture Assessment Factor (MAF) und dem Stoffsicherheitsbericht für Annex-VII-Substanzen. Der aktuelle Stand der Diskussion rund um die beiden Themen wird beleuchtet und der Mehraufwand für die Produktsicherheit quantifiziert.

Tierversuche und Alternativen zur Risikobewertung unter REACH
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2021)
Zweck der REACH-Verordnung1 ist es, die Gesundheit von Menschen zu schützen und die Umwelt vor Schäden durch gefährliche Chemikalien zu bewahren. Im Rahmen der REACH-Registrierung sind Hersteller generell dazu verpflichtet, bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Informationen zur Beurteilung eines Gefährdungspotenzials in Versuchen zu ermitteln, die die Erprobung am Tier einschließen.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?