In Europa kann bezogen auf verbindliche Emissionsgrenzwerte ein grundsätzlicher Unterschied der Regelungsphilosophien festgestellt werden. Ein zahlenmäßig sehr dominierendes Lager möchte so wenig wie möglich verbindliche Grenzwerte und ein hohes Maß an Flexibilität seitens der Mitgliedsstaaten. Dieses Lager wird angeführt durch UK (1) und Italien.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,50 | |
Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl | |
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Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Die neue ÖNORM B3151 - Änderungen und Herausforderungen für den
Rückbau
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Im Dezember 2014, rechtzeitig vor Inkrafttreten der Recyclingbaustoffverordnung (RBV) (BMLFUW 2015), wurde die ÖNORM B3151 – Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode (ASI 2014a,b) veröffentlicht. Diese Norm wurde in weiterer Folge auch als normativer Standard für die Durchführung orientierender Schad- und Störstofferkundungen in der RBV (BMLFUW 2015) verankert.
Im Jahr 2016 startete infolge erkannter Änderungsbedarfe bereits der Prozess einer Überarbeitung der ÖNORM B3151 (ASI 2014). Dieser Prozess führte zur Veröffentlichung einer Neuauflage der ÖNORM B3151 (ASI 2022a) im Dezember 2021 mit Inkrafttreten 1.1.2022. Eine geringfügige redaktionelle Anpassung erforderte eine weitere Neuauflage im Mai 2022 (ASI 2022b). Der vorliegende Beitrag soll die wesentlichen Änderungen der neuen ÖNORM B3151 (ASI 2022a,b) gegenüber der nach wie vor in der RBV (BMLFUW 2015) gesetzlich verankerten Normfassung der ÖNORM B3151 (ASI 2014) darstellen und in der Praxis sich ergebende Herausforderungen in der Vorbereitung und Durchführung von Rückbaumaßnahmen ansprechen.
Kreislaufwirtschaft konkret umsetzen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Klimawandel, Energiewende und Rohstoffversorgung – die großen gesellschaftlichen Aufgaben gelingen nur, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, Kreislaufwirtschaft auch konkret umzusetzen. Die Unternehmen der Branche – ganz überwiegend mittelständische Familienunternehmen – stehen seit Jahrzehnten für Innovationen
und haben Deutschland zu einer der führenden Recyclingnationen gemacht.
Damit die Unternehmen die hochgesteckten Ziele aber auch tatsächlich realisieren können, bedarf es langfristig tragender Grundlagen und damit einer ambitionierten Gesetzgebung, wirkungsvollem Vollzug und Kooperationen mit der rohstoffverarbeitenden Industrie. Dieser Beitrag beleuchtet derzeitige Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene und zeigt auf, wo die derzeitigen Herausforderungen und Potenziale zur Realisierung echter Kreislaufwirtschaft liegen.
Stand der Novelle der Bioabfallverordnung – Konsequenzen für die Bioabfallwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Bemühungen, vorhandene Rohstoffressourcen effizienter zu nutzen und sekundäre Rohstoffquellen zu erschließen, lassen auch die Bioabfälle stärker in das Blickfeld abfallwirtschaftlicher Aktivitäten rücken. Deutschland hat bei der Getrenntsammlung und der stofflichen Verwertung der Bioabfälle, auch im internationalen Vergleich, bereits ein gutes Niveau erreicht.
Umsetzung und Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes gestaltet sich auf der kommunalen Ebene nach wie vor schwierig. Insbesondere über die Konditionen der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung wurde bislang in nur wenigen Kommunen eine Einigung erzielt