Erwartungen der Baupraxis an die Ersatzbaustoffverordnung

Die Bauwirtschaft hat sich dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft schon frühzeitig verschrieben. Es sei an den im ZDB bereits 1984 gegründeten Verband Deutsches Baustoff-Recycling sowie an die ebenfalls vor 25 Jahren erfolgte Gründung der RALGütegemeinschaft Recycling-Baustoffe erinnert. Durch die Weiterentwicklung der Bauschuttaufbereitung konnten seinerzeit erstmals aus mineralischen Bauabfällen hochwertige, qualitätsüberwachte Recycling-Baustoffe gewonnen werden, die aufgrund ihrer garantierten Produkteigenschaften erstmals eine gleichwertige Alternative zur Gewinnung neuer mineralischer Baustoffe darstellten.

In der Bundesrepublik Deutschland fallen jährlich ca. 255 Mio. t mineralische Abfälle einschließlich der industriellen Nebenprodukte an. Für dieses riesige Abfallvolumen stünden perspektivisch keine ausreichenden Deponieflächen zur Verfügung.
 
Die Deutsche Bauwirtschaft hatte sich 1996 als erste und bislang einzige Branche freiwillig gegenüber der Bundesregierung selbst verpflichtet, die bisher auf Deponien abgelagerte, aber verwertbare Menge an Bauabfällen bis zum Jahr 2005 zu halbieren. Dieses Ziel wurde weit übertroffen. Der 2007 vom Kreislaufwirtschaftsträger Bau vorgelegte 5. Monitoring-Bericht belegt, dass von den 218 Mio. t mineralischer Bauabfälle nur noch 10 % deponiert werden und aus der überwiegenden Masse hochwertige Recycling-Produkte gewonnen werden. Um diese Erfolgsstory fortzuschreiben, bedarf es jedoch praktikabler ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. Ziel einer Ersatzbaustoffverordnung muss es aus Sicht des deutschen Baugewerbes daher sein, eine nachhaltige Verwendung von Recycling- Material zu fördern und mit dem Schutz der Umwelt in Übereinstimmung zu bringen.
 

 



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein

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