Tagungsbericht des Berliner Abfallrechtstages 2008
Gegenstand des Berliner Abfallrechtstages 2008 am 27.11.2008 waren eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen auf europäischer und nationaler Ebene und deren Folgen für die Praxis. Bereits zum dritten Male trafen sich zahlreiche Akteure der Entsorgungspraxis und erfahrene Fachjuristen in Berlin, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung vom Lexxion Verlag Berlin zusammen mit Frau Rechtsanwältin Andrea Versteyl, Berlin, ausgerichtet. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die anlässlich dieser Tagung diskutierten Neuerungen gegeben werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 / 2009 (März 2009) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RiVG Dr. Christoph Klages | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Eignungsbeurteilungen und baupraktische Erfahrungen mit den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gemäß DepV unter Einbeziehung
von Deponieasphaltdichtungen
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2016)
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften TA Abfall (1991) und TA Siedlungsabfall (TASi) (1993) wurden u.a. bundeseinheitlich die Anforderungen an die Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme
von Deponien geregelt. Hier wurde sowohl für die Deponiebasis
als auch für die Deponieoberfläche eine sogenannte „Regelabdichtung“ als Standard festgelegt.
„LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ - Fortschreibung der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen
© Wasteconsult International (12/2014)
Mit der Deponieverordnung wurde den Ländern die Aufgabe übertragen, detaillierte technische Anforderungen in Bundeseinheitlicher Qualitätsstandards festzulegen und zum Teil die Eignung von Materialien, Komponenten oder Systemen, bei denen es sich nicht um Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme handelt, bundeseinheitlich zu beurteilen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. An dieser Stelle wird über den aktuellen Stand der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen berichtet.
Die Fortentwicklung des europäischen Deponierechts als Voraussetzung für mehr Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2013)
Die Europäische Kommission hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 angekündigt, die EU-weit geltenden Zielvorgaben für die Abfallwirtschaft zu überprüfen. Im Februar 2013 legte sie dann einen unverbindlichen Fahrplan für diesen Prozess vor. In diesem wird u.a. auf die Notwendigkeit hingewiesen, die derzeit geltenden Regelungen zur Abfalldeponierung auf ihre Kohärenz zu den innerhalb der letzten Jahre politisch neu formulierten Ansprüchen zum Ressourcen- und Klimaschutz zu überprüfen. Eine mögliche legislative Initiative der Kommission zur Überarbeitung u.a. des europäischen Deponierechts ist für das Jahr 2014 zu erwarten.
Das Pferd von hinten aufzäumen
© Eigenbeiträge der Autoren (3/2013)
Werden kommunale Bioabfälle nur deponiert, sind sie klimaschädlich. Dabei könnten sie zu einer europaweit bedeutsamen Energieressource reifen: Aus dem Bioabfall lässt sich durch Trockenfermentation Biogas herstellen! Welche Verfahren aber sind an welchem Standort richtig - automatisierte, kontinuierliche oder diskontinuierliche Batch-Verfahren?
Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.