Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)1 ist eine spannungsgeladene Rechtsmaterie. Auch fast vier Jahre nach seinem Inkrafttreten sind grundlegende Vollzugsfragen nach wie vor streitig. Gerichtliche Entscheidungen werden in vielen Fällen entweder seitens der beliehenen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) oder seitens der betroffenen Unternehmen mit Rechtsmitteln angefochten. Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind in nächster Zeit zu erwarten.
Die Vorschriften des ElektroG sind kompliziert und die daraus resultierenden Belastungen der Hersteller erheblich. 43 Umso wichtiger ist es, die Belastungen transparent und gleichmäßig auf die Hersteller zu verteilen und Bußgeldverfahren mit Augenmaß zu betreiben. Die bisherige Behördenpraxis lässt insoweit Defizite erkennen. Da normative Klarstellungen und Vereinfachungen von Seiten des Gesetzgebers in nächster Zeit nicht zu erwarten sind,44 wird Vieles von der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung abhängen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 / 2009 (März 2009) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Holger Jacobj | |
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Abstimmung, Mitbenutzung, Vergabe im Wettbewerb - Schnittstellen zwischen öffentlicher Entsorgung und privatwirtschaftlicher Verpackungsrücknahme
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2009)
Seit einigen Jahren ist eine mögliche Änderung der bisherigen Erfassungsstrukturen für Abfälle aus privaten Haushaltungen Gegenstand nicht nur der deutschen umweltpolitischen Diskussion, sondern auch verschiedener Modellversuche. Diese betreffen die Aufgabe der getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen zugunsten der Miterfassung in der Restmülltonne bei anschließender (Wieder-)Aussortierung („gelb in grau“) ebenso wie die mögliche gemeinsame Erfassung von Verkaufsverpackungen mit anderen Wertstoffen bzw. „stoffgleichen Nichtverpackungen“ („gelbe Tonne plus“). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hat in seinem Umweltgutachten 2008 die Ergebnisse der verschiedenen Modellversuche beleuchtet.
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Novellierung des Umsetzungsleitfadens des ElektroG (LAGA M 31 A/B) – Anforderungen an die Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Am 04. Juli 2012 wurde eine Neufassung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) verabschiedet. Mit dem Gesetz über das Inverkehrbrin-gen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elekt-ronikgeräten (ElektroG) vom 20.10.2015 erfolgte die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. Die LAGA-Mitteilung 31 dient der Konkretisierung und Erläute-rung der gesetzlichen Regelungen des ElektroG mit dem Ziel mehr Rechtsklarheit für die betroffenen Akteure und eine größere Transparenz des Entsorgungsgeschehens zu erreichen sowie einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Die LAGA-Mitteilung 31 wurde zweigeteilt. Teil A umfasst die rechtlichen Regelungen über die Entsorgung der Elektro(nik)altgeräte (EAG), der Teil B beschreibt den Stand der Technik bei der Behandlung und Verwertung der EAG.
Wer hat den Schwarzen Peter? - Zuständigkeiten und Verantwortungen bei Sammlung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten.
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2016)
Mit der verspäteten Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU ist am 24.10.2015 in Deutschland das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ („ElektroG II“) in Kraft getreten.
Entsorgung von Elektroaltgeräten im Auftrag des Besitzers
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2016)
Zulässigkeit und rechtliche Anforderungen nach der Novelle des ElektroG