Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - (Stand nach dem Beschluss des Bundesrates vom 19.12.2008)

Am 19.12.2008 hat der Bundesrat der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts mit Änderungen zugestimmt. Der Beschluss1 basiert auf dem Entwurf der Bundesregierung vom 17.10.20082 und sieht hierzu insgesamt 131 Änderungen sowie eine Entschließung vor. Insoweit steht der Inhalt der zu erwartenden Verordnung fest. Unberührt von der großen Zahl der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen wurden die Regelungsansätze des Entwurfes der Bundesregierung in weiten Teilen bestätigt. Bei verschiedenen Punkten ist es allerdings zu maßgeblichen Konkretisierungen und inhaltlichen Änderungen gekommen. Nachstehend wird ein Überblick über wesentliche Inhalte der Verordnung gegeben.

Die von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundesrat mit Änderungen bestätigte Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts erreicht erkennbar die angestrebte Rechtsvereinfachung. Die bei den Abdichtungssystemen und den Maßnahmen zur Langzeitstabilisierung von Altdeponien vorgenommene Fortschreibung des Standes der Technik ist als positiver Impuls für die Planung der Stilllegungsmaßnahmen von Deponien zu begrüßen. Durch die Änderungen im Bundesratsverfahren sind zum einen erforderliche Klarstellungen in die Verordnung hineingekommen, um den erreichten und weiter angestrebten hohen Standard bei der Errichtung, dem Betrieb, der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien im Sinne des Gewollten auch praktisch sicherzustellen. Zum anderen wurden Spielräume der europäischen Vorschriften, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, wieder übernommen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 / 2009 (März 2009)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dipl.-Ing. Gunther Weyer

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