Die Abfallverbrennung ist das höchst entwickelte Verfahren zur Behandlung von stofflich nicht zu verwertenden Abfällen. Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung ist kein Ersatz für die Verbrennung, sondern eine Vorbehandlung mit dem Ziel, einen aufbereiteten Brennstoff herzustellen. Dieser wird als Ersatzbrennstoff bezeichnet und weist ein ähnliches Schadstoffspektrum wie der Restabfall auf. Für die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen gelten folgerichtig die gleichen Rechtsnormen wie für Restabfälle.
Die Verbrennungskapazität sowohl für Restabfälle als auch für Ersatzbrennstoffe wird für die in Deutschland anfallenden Abfälle in absehbarer Zeit voraussichtlich ausreichen. Die Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen waren in den 70ern des vergangenen Jahrhunderts nicht tolerabel. Nach In-Kraft-Treten der 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV) werden diese Emissionen so stark reduziert, dass Entscheidungsträger, die vor dieser Zeit nachweislich Gegner dieses Verfahrens waren, zur begründeten Überzeugung kamen, dass nur die Abfallverbrennung für die Behandlung von Restabfällen verantwortbar ist. Die Jahresmittelwerte für die Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen betragen nur einen kleinen Bruchteil der in der Verordnung festgelegten Halbstunden- und Tagesmittelgrenzwerte. Für die Genehmigung sind diese Grenzwerte in Anbetracht der Heterogenität des Abfalls notwendig. Eine zusätzliche Sicherheit stellen die Alarm- und Kontrollwerte dar, mit denen die Behörden die Zuverlässigkeit des Betreibers kontrollieren können. Die Bundesärztekammer hat in einem Gutachten festgestellt, dass die Gesundheit von Menschen in der Umgebung von Abfallverbrennungsanlagen nicht beeinträchtigt wird. Mit der Abfallverbrennung wird nicht nur Abfall sicher und hygienisch entsorgt, sondern ein wirtschaftlicher Restnutzen aus dem anders nicht verwertbaren Abfall erzielt. Es kann elekrischer Strom und Wärme – für Prozessdampf und Fernwärme – erzeugt werden. Dies kann im Einzelfall einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die beteiligten Firmen darstellen. Der Verlauf von Genehmigungsverfahren stellt sich gelegentlich problematisch dar. Dies liegt im Allgemeinen an den Verfahrensbeteiligten, insbesondere an den Aktivitäten von Projektgenern, aber auch an der nicht immer optimalen Fähigkeit der übrigen Projektbeteiligten. Verbesserungen sind durch Optimierung des Genehmigungsmanagements, auch mit Hilfe von Behördengutachtern, und der Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen. Die Kommunikation mit den potentiell Betroffenen soll frühzeitig qualitativ hochwertig und umfassend sein. Für die Sachinformation werden Thesen zur Öffentlichkeitsarbeit formuliert, die im konkreten Fall mit ausführlichen Informationen angereichert werden müssen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky | |
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