Ablagerung von MBA-Abfällen gemäß DeponieVO 2008

Mit der Deponieverordnung 2008 erfolgte sowohl eine Anpassung der Deponieverordnung 1996 an die Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (ABl. Nr. L 182 vom 16.07.1999 S.1) als auch die Umsetzung der Entscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG vom 19.12.2002 (Deponieentscheidung, ABl. Nr. L 11 vom 16.01.2003 S. 27). Einen wesentlichen Regelungsbereich der Deponieverordnung 2008 stellt somit das neue Abfallannahmeverfahren dar.

Mit der Deponieverordnung 2008 werden die Vorgaben für die Annahme von Abfällen auf der Deponie (Abfallannahmeverfahren) auf Basis der Entscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG vom 19.12.2002 neu geregelt. Das Abfallannahmeverfahren besteht aus einer grundlegenden Charakterisierung und einer Eingangskontrolle auf der Deponie. Bei Abfallströmen und bei wiederkehrend anfallenden Abfällen sind zusätzlich Übereinstimmungsbeurteilungen durchzuführen. Für Abfälle aus der mechanisch-biologischen Behandlung wurde ein eigenes Abfallannahmeverfahren in die Deponieverordnung 2008 aufgenommen (MBA-Modell). Wesentliche Inhalte des MBAModells werden dargestellt. Die Neufassung der Deponieverordnung ist am 30. Januar 2008 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl. II Nr. 39/2008) und mit 1. März 2008 in Kraft getreten. Die Übergangsbestimmungen zur Deponieverordnung 1996 sind zu berücksichtigen.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2008 (November 2008)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. Michael Loidl

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