Gas als Abfall? Dies ist eine Vorstellung, die dem deutschen Abfallrecht fremd zu sein scheint. Anhand des Beispiels von Grubengas soll gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen Gas Abfall sein kann. Dabei kann anhand dieses Beispiels gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit der These erfolgen, ein Bodenschatz im Sinne des Bergrechts könne – gewissermaßen definitionsgemäß – nicht als Abfall qualifiziert werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 05 / 2008 (Oktober 2008) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | EMLE Gregor Alexander Franßen | |
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Die geltenden Anforderungen der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung an die landbauliche Klärschlammverwertung entsprechen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dies haben die Expertentagung des Bundesumweltministeriums zu den Perspektiven der Klärschlammverwertung am 6./7.12.2006 in Bonn und die wiederholte Behandlung der Thematik im Beirat für Düngungsfragen beim BMELV deutlich gemacht. Die Anforderungen sind daher heraufzusetzen, um einen ausreichenden Schutz vor möglichen Risiken einer landbaulichen Verwertung zu gewährleisten.
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