Gas als Abfall? Dies ist eine Vorstellung, die dem deutschen Abfallrecht fremd zu sein scheint. Anhand des Beispiels von Grubengas soll gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen Gas Abfall sein kann. Dabei kann anhand dieses Beispiels gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit der These erfolgen, ein Bodenschatz im Sinne des Bergrechts könne – gewissermaßen definitionsgemäß – nicht als Abfall qualifiziert werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 05 / 2008 (Oktober 2008) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | EMLE Gregor Alexander Franßen | |
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Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
Klärschlammentsorgung aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Die geltenden Anforderungen der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung an die landbauliche Klärschlammverwertung entsprechen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dies haben die Expertentagung des Bundesumweltministeriums zu den Perspektiven der Klärschlammverwertung am 6./7.12.2006 in Bonn und die wiederholte Behandlung der Thematik im Beirat für Düngungsfragen beim BMELV deutlich gemacht. Die Anforderungen sind daher heraufzusetzen, um einen ausreichenden Schutz vor möglichen Risiken einer landbaulichen Verwertung zu gewährleisten.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Unterschiede zum künftigen Europäischen Lieferkettengesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, die das im Bundesgebiet geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an die Unternehmen stellt, und den Unterschieden zu der derzeit in der EU geplanten Richtlinie eines Europäischen
Lieferkettengesetzes.
Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund
eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie
2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle
strengere Anforderungen als an andere Abfälle, um mögliche
nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter
infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle
zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich
zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen
zur Überwachung, Vermischung, Kennzeichnung,
getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug
auf Inspektionen und Aufzeichnungen.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.