Investoren und Betreiber von Müllverbrennungsanlagen befinden sich in Deutschland zur Zeit in einer schwierigen Situation: gekennzeichnet einerseits durch die vermeintlich positive Randbedingung der Regelungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), dass Abfälle ab 01.06.2005 nicht ohne vorherige Behandlung abgelagert werden dürfen, andererseits noch gekennzeichnet von harter Konkurrenz durch Deponien.
Letztere befürchten ihr noch vorhandenes Verfüllvolumen nach dem gesetzten Datum nicht mehr wirtschaftlich nutzen zu können. Sie versuchen deshalb, durch eine kurzfristige Verfüllung der Volumina eine Maximierung der Erlöse zu erzielen, auch wenn sie dabei erhebliche Preiszugeständnisse pro Tonne machen müssen. Aus Sicht der Deponiebetreiber ist dies ein sowohl verständliches als auch ökonomisch rationales Verhalten. Aber gerade durch diese Entwicklung hat sich eine fatale Situation ergeben. Die Preise waren in jeder Hinsicht prohibitiv für die rechtzeitige Durchführung der dringend erforderlichen Investitionen in Behandlungskapazitäten jedweder Art, um den gesetzten Termin 01.06.2005 halten zu können.
Inzwischen ist die Zeit soweit fortgeschritten, dass zum gesetzten Datum keine Müllverbrennungsanlage in Betrieb sein kann, die heute noch keine endgültige Genehmigung hat und sich noch nicht in Bau befindet. Auch für Mechanisch–Biologische Behandlungsanlagen (MBA) ist die verbleibende Zeit bereits extrem knapp. Verdeutlicht man sich diese Situation, so steht zu befürchten, dass wegen technischer Unmöglichkeit auch nach dem 01.06.2005 für eine Übergangszeit Abfälle noch ohne die gesetzlich geforderte Vorbehandlung abgelagert werden müssen. Diese Entwicklung bzw. Erwartung wiederum erzeugt wenig Vertrauen und Investitionssicherheit, um nun endlich die erforderlichen Investitionen zu starten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 4. Staßfurter Abfall- und Energieforum-2003 (November 2003) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl. Ing. Wilhelm Terhorst | |
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Eignung und notwendige Nachrüstung von MBA zur Verbesserung der Brennstoffqualität
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurde ursprünglich mit der Zielsetzung eingeführt, eine technische Alternative zur thermischen Abfallbehandlung zu bieten. Der Entwicklungsschwerpunkt lag bei dieser Technologie im Bereich der Abfall Stabilisierung. Hier galt es, die anspruchsvollen Kriterien der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen, nach denen vorbehandelter Restabfall ohne weitere Nachsorgeerfordernis dem Endzeitlager Deponie übergeben werden kann.
Entsorgung nicht verwertbarer Outputströme der MBA in die MVA
© IWARU, FH Münster (5/2005)
In wenigen Monaten beginnt ein neues Zeitalter in der Abfallwirtschaft. Die Diskussion wird beherrscht durch die Frage - reichen die Entsorgungskapazitäten? Aber auch andere Aspekte werden an Bedeutung gewinnen. Die LAGA [1] hat ermittelt, dass in 2005 eine gesicherte Behandlungskapazität bei MVA´n und MBA´n i.H.v. 22,6 Mio. t zur Verfügung stehen. Dies würde ausreichen, um Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Beseitigung i.H.v. 20,4 Mio. t zumindest rein rechnerisch aufzunehmen. Berücksichtigt man hingegen auch die Abfälle aus anderen Abfallbehandlungsanlagen (Sortier- und Aufbereitungsanlagen, Kompostwerke), nicht mehr ablagerungsfähige produktionsspezifische Abfälle und das weite Feld der Ersatzbrennstoffe, können an der Entsorgungssicherheit Zweifel aufkommen.
Mechanisch-biologische Verfahren zur stoffstromspezifischen Rest-abfallbehandlung – Perspektiven für dezentrale Entsorgungskonzepte
© Wasteconsult International (7/2004)
Die Ablagerung von unbehandelten Abfällen auf Siedlungsabfalldeponien belastet unse-re Umwelt. Nach einer Übergangsfrist bis 2005 dürfen in Deutschland nur noch weitge-hend inerte Abfälle abgelagert werden. Für Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbe-abfall wird daher eine thermische oder mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung (MBA) notwendig.
Energetische Verwertungsanlagen zur Versorgung von Produktionsprozessen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Die Präzisierung des Begriffes energetische Verwertung im Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bisher wurde die energetische Verwertung fast ausschließlich in Zementwerken, Müllverbrennungsanlagen und für Versuche zur Erprobung der Mitverbrennung in Kraftwerken angewendet.
Restabfallbehandlungsmethoden zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Den seit langem zur Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe verwendeten verfahrenstechnischen Grundoperationen
• Mechanische Aufbereitung und Fraktionierung,
• Biologischer Abbau und
• Verbrennen
wird im Rahmen der gültigen Gesetzgebung zum Teil eine neue oder modifizierte Rolle zugewiesen. Eine intensivere Stoffstromteilung bewirkt eine im Vergleich zu früher stark ausgprägte Tendenz zur Kombination der Grundoperationen zu Verbundstrategien [3]. Auch eine erhebliche Verfeinerung der Anlagenkonzepte zur Stoffstromteilung und Zuordnung von Abfallfraktionen zu bestimmten Grundoperationen geht mit dieser Entwicklung einher. Dieser Weg ist seit einigen Jahren zu beobachten und pflanzt sich bei aktuellen und zukünftigen Abfallbehandlungsprojekten verstärkt fort.