Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird gemeinhin auch als „neues Fundament für den europäischen Gewässerschutz“ bezeichnet. Bislang existieren im Rahmen der Richtlinie allerdings immer noch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und wenig konkretisierter Verfahrensansätze, die oftmals nicht dem geforderten interdisziplinären und praxistauglichen Ansatz entsprechen, sondern auf wissenschaftlich komplexen Methoden basieren. Das Ziel dieses Beitrags soll daher darin bestehen, erstmals eine transparente Vorgehensweise für die Konkretisierung der zu erreichenden Umweltzielsetzung im Hinblick auf bestehende (Lauf-) Wasserkraftanlagen (WKA) bereitzustellen.
Insgesamt wird ersichtlich, dass die WRRL und die mit ihr verbundenen Maßnahmen zur Erreichung der definierten Umweltziele das Spannungsfeld v. a. von Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf den Betrieb von (kleinen) WKA noch einmal deutlich verschärfen werden. Vor dem Hintergrund einer hohen Kapitalintensität und langen Amortisationsdauer von Investitionen in WKA empfiehlt es sich auch für die Betreiber (v. a. auch mit Blick auf die nähere Zukunft und die Erarbeitung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne des Jahres 2009), weitere Untersuchungen des Einzelfalles im Hinblick auf eine Abschätzung des Umfanges und der betriebswirtschaftlichen wie gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Erreichung der definierten Umweltziele anzustrengen.
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Quelle: | Wasser Wirtschaft 03 / 2008 (März 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Kfm Stephan Held Dipl.-Kfm Devid Krull Dipl.-Ing. Michael Moltrecht | |
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Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2022)
Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
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Die intensive Nutzung der Fließgewässer zur Erzeugung von Energie aus Wasserkraft verursacht – unter anderem durch die Unterbrechung des Längskontinuums – ökologisch nachteilige Folgen für diadrome und potamodrome Fischarten. Als besonders kritisch stellt sich dabei die flussabwärts gerichtete Wanderung dar, da Fische der Hauptströmung folgen, welche bei Wasserkraftanlagen im Regelfall zu den Turbinen führt. Die Entwicklung des integralen Fischschutzkonzepts Elektro-Seilrechen vereint die Anforderungen an den Fischschutz mit der Wiederherstellung des Längskontinuums.
Modernisierung und Neubau des Pumpspeicherkraftwerks Waldeck 1
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Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
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Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.