Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten auf „sonstige Weise“ und die Umsetzung in den Bundesländern

Einleitend ist klarzustellen, dass dieser Beitrag sich nicht mit so genannten vorläufigen Schutzregimes (potentielle FFH-Gebiete, faktische Vogelschutzgebiete) befassen wird. Es ist 15 Jahre nach In-Kraft-Treten der FFH-Richtlinie und Verabschiedung der Gemeinschaftsliste, die nun für die atlantische, kontinentale und boreale sowie alpine biogeographische Region bereits fortgeschrieben und für die pannonische biogeographische Region erstmals angenommen wurde, an der Zeit, diesen eher pathologischen Bereich zu verlassen und ernsthaft daran zu arbeiten, welche rechtlichen Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten jetzt in dieser Phase III gelten.

I. Einleitung
II. Analyse des Textmaterials und förmliche Anforderungen
1. Das Europäische Gemeinschaftsrecht
2. Bundesrecht
a. Allgemeine Anforderungen
b. Gebietsabgrenzung durch rechtsförmliche Schutzerklärung
c. Rechtsförmliche Bestimmung des „Schutzzwecks" entsprechend den „Erhaltungszielen"
3. Die Normtexte in den Bundesländern
a. (Nahezu) Textidentische Fassungen zu § 33 Abs. 4 BNatSchG
b. Leicht abweichende Texte
c. Stark abweichende Texte
III. Zwischenergebnis der Textanalyse



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 04/2008 (September 2008)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Detlef Czybulka

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