Überschneidungen/Doppelregelungen, unklare Reichweiten der Tatbestände und kartellrechtliche Fragen
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 04/2008 (September 2008) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Priv. Doz. Dr. Harald Hohmann | |
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EG-Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Warum die politische Einigung im Ministerrat ein Erfolg für die Umwelt ist
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Die seit Ende 2006 geführten Beratungen im Rat über die Neuordnung der Inverkehrbringensregelungen für Pflanzenschutzmittel haben mit der politischen Einigung über die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes zum Vorschlag der Europäischen Kommission ein richtungsweisendes Etappenziel erreicht. Innerhalb der Bundesregierung werden die Verhandlungen im Rat federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist in diese Verhandlungen aufgrund seiner Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt vor den stofflichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln eingebunden. Mit diesem Beitrag werden die aus unserer Sicht für den Schutz der Umwelt wichtigsten Elemente des Kommissionsvorschlags und der politischen Einigung dargestellt.
Das neue europäische Pflanzenschutzrecht – der Anfang vom Ende?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2009)
Die Kommission der europäischen Gemeinschaften hat am 12.07.2006 gleich zwei neue Gesetzeswerke für den Bereich der Pflanzenschutzmittel auf den Weg gebracht.
Revision der EU-Biozid-Gesetzgebung: Bewertung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das Inverkehrbringen
und die Verwendung von Biozidprodukten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2009)
Biozide sind unverzichtbar für den hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft. Sie sichern und verbessern die Qualität von Produkten und industriellen Prozessen. Als Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten bzw. ihren Überträgern, und sie werden zum Schutz leicht verderblicher Materialien eingesetzt.
Der Risikobegriff im Gefahrstoffrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2009)
Mit Novellierung des europäischen Chemikalienrechts durch REACh ist eine neue Diskussion über die Gefährlichkeit von Chemikalien entbrannt. Durch REACh wurden neue Maßstäbe im Umgang mit gefährlichen Stoffen gesetzt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Risikomanagement. Um ein gutes Risikomanagement betreiben zu können, ist es essenziell zu wissen, wie das Risiko eines gefährlichen Stoffes zu definieren ist. Dieser Beitrag soll daher eine Risikodefinition für das Gefahrstoffrecht liefern.
Stellungnahme zu Sabine Gärtner und Eva Dressler „EG-Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Warum die politische Einigung im Ministerrat ein Erfolg für die Umwelt
ist”
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2008)
Das Bundesumweltministerium begrüßt ausdrücklich, wie in dem Beitrag zu lesen ist, den neuen Ansatz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.1 Danach sollen allein die stofflichen Eigenschaften einer Substanz bewertet werden anstatt, wie bisher, das Risiko bei deren praktischer Anwendung. Die Autorinnen weisen selbst darauf hin, dass dies einen „veritablen Systemwechsel” bedeutet. Im üblichen EU-Stoffrecht gilt der Grundsatz, dass ein regulierungsbedürftiges Risiko erst gegeben ist, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.