Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung von Gasfeuerstätten

Das DVGW-Arbeitsblatt G 600, die DVGW-TRGI, wurde in den Abschnitten „Gasgeräteaufstellung“, „Verbrennungsluftversorgung“ und „Abgasführung“ neu geordnet, ergänzt und um das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 670 „Gasfeuerstätten und mechanische Entlüftungseinrichtungen“ erweitert.

Der Beitrag wird sich ausschließlich mit den Änderungen in den Abschnitten 8 „Gasgeräteaufstellung", 9 „Verbrennungsluftversorgung" und 10 „Abgasabführung" befassen. Die genannten Abschnitte wurden neu geordnet. Nach jeweiligen Eingangsabschnitten mit allgemeinen Festlegungen werden die speziellen Anforderungen für Gasgeräte der Art A, B und C in dieser Reihenfolge behandelt. Somit entfallen jetzt z. B. die Vermischung von Anforderungen an die Aufstellung (Schutzziel 1) und die Verbrennungsluftversorgung (Schutzziel 2), wie sie bisher bei Gasgeräten der Art B11 üblich waren sowie an die Aufstellung und die Abgasabführung von Gasgeräten der Art C, die in der TRGI ‘86/96 ebenfalls vorkamen. Ein großer Teil der inhaltlichen Änderungen ist auf die geänderte Muster-Bauordnung (MBO) vom November 2002 und die ebenfalls geänderte Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) vom Juni 2005 bzw. jetzt Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) vom September 2007 zurückzuführen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 5 - 2008 (Mai 2008)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Stefan Gralapp

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