Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft hat gemäß § 5 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung. Dabei ist „eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung anzustreben“. Somit ist also auch noch innerhalb der „Verwertung“ eine Differenzierung in mehr oder weniger hochwertige Verwertungen vorzunehmen.
In Deutschland fallen große Mengen von Industrieabfällen an, die noch wertvolle Metalle enthalten. Gleichzeitig werden Metalle mit teilweise hohen Auswirkungen auf die Umwelt aus Primärrohstoffen gewonnen. Im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcennutzung bzw. Schonung der natürlichen Ressourcen ist deshalb eine hochwertige Verwertung von metallhaltigen Abfällen mit umweltseitig akzeptablen Aufbereitungsverfahren anzustreben. Der Rückgewinnung von Metallen wurde in der Versatzverordnung und der Deponieverwertungsverordnung Vorrang eingeräumt, sobald ein bestimmter Metallgehalt im Abfall überschritten wird. Die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens, das diese Aspekte aufgreift, werden vorgestellt.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Abfallforschungstage 2008 (Juni 2008) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Professor Siegfried Kalmbach | |
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