Für die Teilnahme am Emissionshandel wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen überarbeitet
Am 1. Januar 2008 begann die zweite Zuteilungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems. Diese umfasst die Jahre 2008 bis 2012. In Deutschland waren die Emissionsberechtigungen für diese zweite Zuteilungsperiode bis zum 28. Februar 2008 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) auszugeben. Nachdem die Politik die erste Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 als Testphase aufgefasst hat, gilt es nunmehr, die gemäß dem Kyoto- Protokoll beziehungsweise der europaweiten Lastenteilung (EU-Burdensharing) eingegangenen Minderungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Emissionshandel soll hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.1 Des Weiteren ist es erklärtes Ziel des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012), die Zuteilungsregeln zu vereinfachen und Ausnahmen abzuschaffen. 2 Abfallverbrennungsanlagen sind in der zweiten Zuteilungsperiode von 2008 bis 2012 weiterhin nicht emissionshandelspflichtig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass diese Anlagen in künftigen Zuteilungsperioden in das Emissionshandelssystem einbezogen werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | BESTE VERFÜGBARE TECHNIK (April 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Jörn Schnutenhaus Julia Schlichting | |
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DeNOx bei der Abfallverbrennung vor dem Hintergrund der NEC-Richtlinie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2008)
Für die Minderung von luftgetragenen Umweltbelastungen existieren in Europa drei Ansätze. Einerseits werden Emissionsgrenzwerte für großtechnische Anlagen vorgeschrieben. Andererseits fordern Richtlinien eine bestimmte Luftqualität, indem die lokalen Konzentrationen für bestimmte Schadstoffe in der Umgebungsluft beschränkt werden. Einen dritten Regelungsbereich bildet in Europa die Richtlinie (2001/81/EC) über die Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen.
Gleiches Recht für alle
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Mit neuen Anforderungen an die Abgasreinigung will die 37. BImSchV eine Gleichbehandlung aller thermischen Verfahren erreichen
Neues aus der Rechtsprechung
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Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL
Ist das SNCR-Verfahren noch Stand der Technik?
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2008)
SNCR-Anlagen werden in Abfallverbrennungsanlagen seit etwa 20 Jahren eingesetzt und besetzten in den neunziger Jahren eher eine Nischenposition. Ein wesentlicher Grund lag darin, dass keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem relativ neuen Verfahren vorlagen, was die Genehmigungsverfahren erschwerte und unkalkulierbar in die Länge zog. Den Betreibern war eine zügige Genehmigung jedoch in der Regel wichtiger als die Wirtschaftlichkeit, weshalb sie sich zumeist für die Anlagentechnik entschieden, bei der der geringste Widerstand im Genehmigungsverfahren zu erwarten war.
Neue Anforderungen an die Abgasreinigung – die 37. BImSchV
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2008)
In dem durch Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 20021 verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (6. UAP) wurde festgelegt, dass die Verschmutzung auf ein Maß reduziert werden muss, bei dem schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit möglichst gering sind, wobei gefährdete Bevölkerungsgruppen und auch die Umwelt insgesamt besonders zu berücksichtigen sind, und dass die Überwachung und Bewertung der Luftqualität, einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen, und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit verbessert werden müssen.