Es ist offensichtlich, dass in zwei Jahren bei weitem nicht genügend Verbrennungskapazität zur Verfügung stehen wird, um den dann greifenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. So wird seit einiger Zeit die Herstellung von Sekundärbrennstoff aus Abfällen und dessen Verbrennung in anderen thermischen Prozessen wie Kraftwerken, Zementwerken oder Hochöfen als wesentlicher Beitrag zur Problemlösung propagiert.
In ca. zwei Jahren wird in Deutschland die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, die Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall) in Kraft treten und damit die Ablagerung unbehandelten Abfalls nicht mehr zulässig sein. Die seit deren Erlass vor nunmehr fast zehn Jahren verstrichene Zeit ist leider nicht genutzt worden, ausreichende Kapazitäten zur Inertisierung der Siedlungsabfälle bereitzustellen, denn politische und verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen haben über Jahre einen Ausbau thermischer Abfallbehandlungsanlagen verhindert. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, sind diese vor allem zu Beginn der neunziger Jahre mit der Begründung "best available technology" mit technisch immer aufwendigeren Gasreinigungsaggregaten zur möglichst weiten Absenkung der Emissionen ausgerüstet worden. Es wurde in Kauf genommen, dass dabei der Aufwand meist in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stand und als Folge in etlichen Anlagen die Verbrennungskosten auf mehr als 250 € pro Tonne Hausmüll stiegen.
Schon frühzeitig wurden Wege aufgezeigt, durch geeignete Maßnahmen im heißen Teil sowie durch Vereinfachung oder Kombination einzelner Verfahrensstufen den Aufwand für die Abgasreinigung zu reduzieren, ohne den erreichten hohen Emissionsstandard aufzugeben [Vogg 1991, 1993]. Dadurch konnten bereits erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Für derzeit in Betrieb gehende Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland werden Verbrennungskosten im Bereich von ca. 90 € pro Tonne Hausmüll angegeben. Damit sind allerdings noch nicht alle Einsparpotentiale ausgeschöpft und so wird weiterhin in unserem Hause an einer Optimierung der klassischen Abfallverbrennung gearbeitet.
Viel versprechend erscheinen aber auch Ansätze, die Behandlung von Abfällen in Kombination mit anderen thermischen Prozessen vorzunehmen. Ein neuer Vorschlag aus dem Forschungszentrum Karlsruhe zur Kombination einer Abfallverbrennungsanlage mit einem Kraftwerk, das sogenannte UPSWING-Verfahren (Unification of Power plant and Solid Waste INcineration on the Grate), wird im Folgenden näher beschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wo in der Abfallverbrennung als kritisch angesehene Komponenten wie saure Schadgase, thermisch flüchtige Schwermetalle oder polychlorierte Dibenzop-dioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF) bei solchem Vorgehen letztendlich verbleiben.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban | |
Quelle: | 8. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2003) | |
Seiten: | 16 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 8,00 | |
Autor: | Dr. Jürgen Vehlow | |
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Restabfallbehandlungsmethoden zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Den seit langem zur Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe verwendeten verfahrenstechnischen Grundoperationen
• Mechanische Aufbereitung und Fraktionierung,
• Biologischer Abbau und
• Verbrennen
wird im Rahmen der gültigen Gesetzgebung zum Teil eine neue oder modifizierte Rolle zugewiesen. Eine intensivere Stoffstromteilung bewirkt eine im Vergleich zu früher stark ausgprägte Tendenz zur Kombination der Grundoperationen zu Verbundstrategien [3]. Auch eine erhebliche Verfeinerung der Anlagenkonzepte zur Stoffstromteilung und Zuordnung von Abfallfraktionen zu bestimmten Grundoperationen geht mit dieser Entwicklung einher. Dieser Weg ist seit einigen Jahren zu beobachten und pflanzt sich bei aktuellen und zukünftigen Abfallbehandlungsprojekten verstärkt fort.
Auswirkung verschiedener Kunststoffe auf die Abfallverbrennung
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (12/2002)
Es ist schwer, sich heute ein Leben ohne Kunststoffe vorzustellen. Während der letzten Jahrzehnte hat die chemische Industrie eine große Palette verschiedener Kunststoffe auf den Markt gebracht, die zum Teil für sehr spezielle Einsätze entwickelt wurden.
Energetische Verwertung heizwertreicher Fraktionen aus gemischten Siedlungsabfällen - Konzeptionen und Kosten
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Restabfallbehandlungskonzeption wurden im Auftrag der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) verschiedene Varianten der Vorbehandlung untersucht, die in einen umfassenden Konzeptvergleich einflossen.
Eine dieser Varianten ist die Herstellung von Brennstoffen aus Abfall, die über zwei Grund-Verfahren erfolgen kann:
• mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA), bei der aus der Absiebung des Roh-Abfalls eine heizwertreiche Fraktion als Siebüberlauf gewonnen werden kann;
• mechanisch-biologische Stabilisierung (MBS), bei der der Abfall zunächst biologisch getrocknet und nachfolgend zu einem heizwertreichen, sogenannten Trockenstabilat aufgearbeitet wird.
Kostenseitiger Vergleich verschiedener Entsorgungsoptionen mit thermischer Behandlung und Verwertung
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (2/2002)
Verschiedene Entsorgungspflichtige Körperschaften stehen vor dem Problem, für die gesetzlich geforderte Behandlung von Abfällen zur Beseitigung ab dem 01.06.2005 nicht über ausreichende Anlagenkapazitäten zu verfügen. Ein Beispiel hierfür ist das Land Berlin, dem allein für die Behandlung von Hausmüll zur Beseitigung eine Anlagenkapazität für ca. 400.000 Mg/a fehlt.
Eignung und notwendige Nachrüstung von MBA zur Verbesserung der Brennstoffqualität
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurde ursprünglich mit der Zielsetzung eingeführt, eine technische Alternative zur thermischen Abfallbehandlung zu bieten. Der Entwicklungsschwerpunkt lag bei dieser Technologie im Bereich der Abfall Stabilisierung. Hier galt es, die anspruchsvollen Kriterien der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen, nach denen vorbehandelter Restabfall ohne weitere Nachsorgeerfordernis dem Endzeitlager Deponie übergeben werden kann.