Neuer Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (GMP) bei Kosmetika – ISO 22716

Unter der Bezeichnung "Kosmetik – Gute Herstellungspraxis (GMP) – Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (ISO 22716:2007)", angenommen vom CEN1 am 16.09.2007 (EN ISO 22716) und durch das Deutsche Normungsinstitut unter der Bezeichnung DIN EN ISO 22716:2008-02 übernommen, erfährt die gute Herstellungspraxis für Kosmetika eine neue Regelung2. Die einzelnen Bestandteile dieser Regelung, ihre Hintergründe und ihre Bedeutung für die Praxis der kosmetischen Unternehmen sollen nachfolgend dargestellt werden:

I. Hintergrund
II. Einzelne Regelungen
III. Bedeutung für die Praxis



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2008 (Februar 2008)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Thorsten Beyerlein

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?

Umsetzung der Geweberichtlinie 2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG auf untergesetzlicher Ebene
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2008)
Der Beitrag befasst sich mit der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen sowie ihrer Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG nach dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes am 1.8.2007. Neben den Referenten- und Regierungsentwürfen zur Ergänzungsverordnung zur Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und zur Verordnung nach § 16a TPG werden weitere untergesetzliche Regelungen wie die "Gute fachliche Praxis" und die Richtlinien nach § 16b TPG auf der Basis der europarechtlichen Vorgaben bewertet.

Ziele und Chancen
© Rhombos-Verlag (7/2007)
Das Eigeninteresse des Produzenten an einer effizienten Nutzung der eingesetzten Ressourcen wird die Produktverantwortung stärker befördern als ordnungsrechtliche Vorgaben

Auswirkungen von REACH
© Rhombos-Verlag (7/2007)
Das neue europäische Chemikalienrecht sieht eine weitreichende Abfallausnahme vor

REACH: Der Alleinvertretervertrag
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2008)
Mit Beginn des Jahres 2008 rückt der Zeitpunkt näher, zu dem zahlreiche der bisher noch nicht wirksamen Pflichten der neuen REACH-Verordnung in Kraft treten werden. Stichtag ist der 1.6.2008. Im Zentrum steht dabei die neue Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Art. 6 Abs. 1), sowie für Stoffe in Erzeugnissen, soweit diese dazu bestimmt sind, aus dem Erzeugnis freigesetzt zu werden (Art. 7 Abs. 1). Ohne die erforderliche Registrierung dürfen Stoffe dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. (Prinzip des Art. 5: "Ohne Daten kein Markt"). Da gemäß Art. 3 Nr. 12 auch die Einfuhr als Inverkehrbringen gilt, dürfen Stoffe ohne erforderliche Registrierung ab diesem Tag auch nicht mehr eingeführt werden. Geschieht dies dennoch, sieht der Entwurf des deutschen REACH-Anpassungsgesetzes zukünftig die Ahndung eines solchen Verhaltens als Straftat vor.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?