Das Problem mit der Zeitumstellung

Im B2B-Bereich werden Gasverbrauchsdaten stündlich gemessen und erfasst, sodass sich eine lückenlose, exakt datierte Reihe von Messwerten ergibt. Durch den Wechsel von Winter- auf Sommerzeit bzw. umgekehrt fällt der Umstellungstag im Frühjahr eine Stunde kürzer aus, während er im Herbst eine Stunde länger währt. Für die Gasmessung und Abrechnung resultieren daraus einige Verwicklungen, die sich nur mit IT-Unterstützung automatisiert beherrschen lassen.

Die Zeitumstellung stellt auch für die Messdatenverarbeitung in der Energiewirtschaft ein Problem dar. Da die Messanlage jedem Messwert je nach Jahreszeit entweder einen Zeitstempel in MEZ oder MESZ anhängt, kommt es beim Wechsel von Normal- auf Sommerzeit zu der Situation, dass durch das Vorstellen der Stationsuhr um 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr eine Datenlücke in der Aufzeichnungschronologie entstehen würde. Beim Wechsel von Sommerzeit auf Normalzeit mit dem Rückstellen der Uhr um 3:00 auf 2:00 gäbe es dann eine doppelte Stunde, die berüchtigte 2B, in der Chronologie. Dadurch wäre die notwendige eindeutige Zuordnung der Messwerte auf dem Zeitstrahl gestört, was Folgen beispielsweise für die Verbrauchsabrechnung und das Lastspitzenmanagement hätte bzw. haben könnte. Damit dies nicht passiert, müssen die Zeitstempel normiert werden.




Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 10-2007 (Oktober 2007)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Joachim Pyras

Artikel weiterleiten Artikel kostenfrei anzeigen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Novelle der Erneuerbare Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Inhalte und ausgewählte Umsetzungsfragen

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Das Schiffsenergierecht der FuelEU-Maritime- Verordnung als Konsolidierung emissionshandelsrechtlicher Regelungsstrukturen im (Umwelt-)Ordnungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die Schifffahrt ist neuerdings zwei Klimaschutzinstrumenten unionsrechtlichen Ursprungs unterworfen, die erstmals eine Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zum Ziel haben: Einerseits ist der Schiffsverkehr seit Beginn des Jahres 2024 in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union eingebunden, andererseits gelten ab 2025 die Vorschriften der FuelEU- Maritime-Verordnung.

Solarpflicht für Stellplätze in Nordrhein-Westfalen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Neue Vorgaben und praktische Herausforderungen der „Solaranlagen- Verordnung Nordrhein-Westfalen“ (SAN-VO NRW)

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?