Das neue elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Am 1. Februar 2007 tritt die Novelle zum KrW-/AbfG sowie die Verordnung zur "Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" (BgBl. I Nr. 48, S. 2298) in Kraft, nach der künftig die abfallrechtliche Nachweisführung und die behördliche Überwachung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden kann.

Die Bundesregierung hat am 9. August 2006 die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen, die auf dem gleichnamigen Gesetz basiert, dem der Bundesrat bereits am 7. April 2006 zugestimmt hatte. Beide Regelungen haben zum Ziel, die abfallrechtliche Überwachung effizienter und zugleich kostengünstiger zu gestalten und damit dauerhaft Bürokratie in diesem
Bereich abzubauen. Erstes Ziel ist die Einführung moderner Kommunikationstechniken. Denn pro Jahr werden derzeit noch rund drei Millionen Entsorgungsnachweise undBegleitscheine, ein Vielfaches an Übernahmescheinen sowie zusätzlich entsprechende Fotokopien und Durchschläge in einem aufwändigen Formularverfahren zwischen den beteiligten Unternehmen und den Überwachungsbehörden ausgetauscht, geprüft und archiviert.



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Quelle: Wasser und Abfall (12/2006) (Dezember 2006)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Klaus-Dieter Koß

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