Emissionshandel als Instrument des Klimaschutzes

Seit dem 1.01.2005 hat der Emissionshandel für 1.849 Industrieanlagen in Deutschland begonnen.Die erste Handelsperiode 2005 – 2007 ist als Lernphase zu verstehen, in der die derzeitigen Gesetzes- und Regelwerke mit Augenmaß anzuwenden sind. Für die nächsten Handelsperioden sollte angestrebt werden, Abläufe und Anforderungen beim Emissionshandel möglichst einfach zu gestalten und den Anlagenkatalog zu reduzieren, um Betreiber und Behörden zu entlasten.

Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls vom Dezember 1997, das am 16. Februar 2005 in Kraft getreten ist, soll zur Eindämmung des Treibhauseffektes und der Klimaveränderungen beitragen. Die dort festgelegten Klimaschutzziele bedeuten für die beteiligten Industriestaaten eine Minderung der Treibhausgasemissionen von 5% für den Zeitraum 2008 – 2012 bezogendieauf das Basisjahr 1990. Einige Staaten sind dabei höhere Minderungsverpflichtungen eingegangen, so gilt für die EU-Staaten eine Minderung von 8 %. Im Jahre 1998 einigten sich die europäischen Umweltminister auf eine "Lastenteilung", nach der die Mitgliedsstaaten in unterschiedlichem Maße zur Realisierung der Minderung beitragen. Für Deutschland wurde eine Reduzierung um 21 % festgelegt, entsprechend einer Obergrenze derKohlendioxidemissionen von 846 Mio. t pro Jahr für alle relevanten Sektoren (private Haushalte, Gewerbe, Verkehr, Industrie und Energiewirtschaft). Bild 1 zeigt die entsprechende Systematik.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall (03/2006) (März 2006)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Volker Hoffmann

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