Alle in der Branche kennen den Begriff Smart Metering“. Was sich dahinter verbirgt und wie sich das Messdienst-Management der RheinEnergie in diesem Zukunftsfeld positioniert, zeigen die folgenden Ausführungen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung in der 2. Hälfte der Legislaturperiode sind die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm und deren Umsetzung. Dabei spielt die Energieverbrauchserfassung in privaten Haushalten eine besondere Rolle. Mit intelligenten Informationsverfahren soll der Verbrauch transparent gemacht und darüber eine Veränderung des Verbrauchsverhaltens erreicht werden. Leider beschränkt sich dabei der Fokus des Gesetzgebers auf den elektrischen Energieverbrauch, obwohl es mehrere Gründe gibt, alle Verbrauchsmesseinrichtungen eines Haushalts intelligenter“ zu machen. Das auch in Deutschland gebräuchliche Schlagwort für den Einsatz intelligenter“ Messeinrichtungen ist Smart Metering“.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 12-2007 (Dezember 2007) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dipl.-Ing. Andreas Bolder | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel für die Energiewende
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.
Preisgestaltung im Energierecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Bereits vor der Ausweitung der russischen Angriffe auf die gesamte Ukraine am 24.2.20221 und der darauffolgenden Gasmangellage beschäftigten die Energiepreise die Nation. Auch wenn die meisten Bürger/-innen nicht genau wissen, wie sich diese zusammensetzen undwelche Faktoren sie beeinflussen,
macht sich ihr Anstieg bei ihnen unmittelbar bemerkbar: Für Haushalte stieg der durchschnittliche Strompreis von 25,89 ct/kWh im Jahr 2012 auf 48,12 ct/kWh im laufenden Jahr.2 Der Gaspreis entwickelte sich im gleichen
Zeitraum von 6,77 ct/kWh zu 18,15 ct/kWh.3 Energiepreise in dieserHöhewerden nicht nur fürHaushalte ein Problem. Auch Unternehmen ächzen unter dieser Entwicklung und stellen insbesondere ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit infrage.
Ausstieg aus dem Energiechartavertrag – ein Nachruf aus Perspektive der Energiewende
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Im November 2022 beschloss die Bundesregierung, vom Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty – ECT) zurückzutreten. Der Rücktritt wurde mittlerweile notifiziert und wird am 21.12.2023 wirksam. Nach Rücktrittsankündigungen
einiger Mitgliedstaaten vollzog auch die Europäische Union (EU) in den letzten Monaten eine Kehrtwende und schwenkte von einer Vorreiterrolle bei der Modernisierung des ECT auf eine Ausstiegsstrategie um.