Auswirkungen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe auf das Abfallrecht

Seit dem 19.7.2004 gilt europaweit die Verordnung Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe1. Persistente organische Schadstoffe, sog. POPs, sind besonders gefährliche Stoffe, die im Verdacht stehen, bei Menschen Krebs und zahlreiche Immunerkrankungen zu verursachen bzw. das Immunsystem zu schädigen.

Zu diesen Stoffen gehören neben verschiedenen Schädlingsbekämpfungsmitteln wie DDT und Lindan auch polychlorierte Biphenyle (PCB), die unter anderem als Weichmacher in Kabeln und Isoliermaterialien sowie in erheblichem Umfang als Isolatorenöl in Großkondensatoren und -transformatoren gefunden haben. Auch Dioxine und Furane werden zu POPs gerechnet. Sie entstehen insbesondere bei bestimmten Verbrennungsprozessen. Den genannten Stoffen ist gemeinsam, dass sie nicht nur als, sondern auch als langlebig gelten und die Eigenschaft haben, sich in der Umwelt und in der Nahrungskette anzureichern.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2007 (Juli 2007)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 16,00
Autor: Ernst Wilke

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