Monetäre Bewertung von „Altlasten“ im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)

Um die mit der Einführung einer doppischen Buchführung in den Kommunen unabdingbaren Eröffnungsbilanzen zu erarbeiten, müssen auch die „Altlasten“, für die die Kommunen als Gefahrenabwehrpflichtige in der Verantwortung stehen, monetär bewertet und in der Bilanz als Rückstellungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch zu prüfen, welche Wertminderungen durch „Altlasten“ verursacht werden, die auf der Vermögensseite der Bilanz zu berücksichtigen sind.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat im Jahre 2003 eine Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und dabei einen Wechsel von einem rein zahlungsorientierten Haushalts- und Rechnungswesen hin zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland eingeleitet. Als erstes Bundesland hat NRW bereits im Jahre 2004 das „Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF) eingeführt und die Kreise und Kommunen verpflichtet, dieses bis Ende 2008 umzusetzen. Dabei müssen alle Kommunen und Kreise in NRW eine doppelte Buchführung einführen und bis spätestens 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz vorlegen. In diesem Zusammenhang müssen die Kommunen und Kreise neben vielen anderen Bewertungsaufgaben auch die auf ihren Grundstücken vorhandenen „Altlasten" sowie die „Altlasten", für die sie Verursacher sind, monetär bewerten.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 8. Karlsruher Altlastenseminar - 2007 (August 2007)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr. Michael Kerth
Prof. (em.) Dr. Jürgen Dodt
Andreas Lampe
Dr. Harald Mark

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