Besondere Maßnahmen für besonderen Müll - Entsorgung von Sonderabfall ist komplex und streng geregelt

Die Entsorgung von Sonderabfällen ist eine komplexe Angelegenheit, aber umfassend geregelt. Beim Umgang mit ,besonders überwachungsbedürftigen Abfällen' gilt es, eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Neue Behandlungsverfahren sollen die Entsorgung ökologisch und ökonomisch optimieren.

21.02.2005 Der Begriff ,Sondermüll' oder ,Sonderabfall' ist eine Bezeichnung aus dem alten Abfallgesetz, das inzwischen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz (KrW-/AbfG in der Fassung vom 27.09.1994) ersetzt wurde. Dort wird in § 41 Abs. 1 geregelt, welche Arten von Abfall besonders überwachungsbedürftig sind und deshalb auch in bestem Amtsdeutsch so genannt werden: ,Besonders überwachungsbedürftige Abfälle'. Neben dieser offiziellen Definition hat sich aber der Trivialname ,Sondermüll' oder ,Sonderabfall' in der Umgangssprache gehalten...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Lobbe Deutschland GmbH & Co KG, Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE), Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS), Sonderabfall-Agentur Baden-Württemberg GmbH (SAA), Bayer Industry Services (BIS), BASF AG
Autorenhinweis: Dr. Martin Mühleisen, Martin Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2005 (Februar 2005)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Martin Mühleisen
Martin Boeckh

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